Nach Informationen von Zeit Online wollen die Verfassungsschutzämter von Bund und Ländern ihre Verbindungsleute künftig in einer zentralen Datei erfassen. Dies soll helfen, Ermittlungspannen wie sie rund um den NSU geschahen, in Zukunft zu vermeiden.
Bund und Länder haben sich auf die Einrichtung einer zentralen V-Leute-Datei geeinigt. Die verschiedenen Verfassungsschutzämter sollen über die Zentraldatei Informationen darüber erhalten, welche Verbindungsleute in ihrem Zuständigkeitsbereich in beobachtungswürdigen Gruppen arbeiten und in welcher Szene die V-Leute tätig sind: bei Rechts- oder Linksextremisten oder im Bereich des islamistischen Extremismus.
Die Datensammlung soll beim Bundesamt für Verfassungsschutz angesiedelt sein. Geplant ist, dass die Länderinnenminister auf ihrer Herbstkonferenz Anfang Dezember formell beschließen, eine solche Datei einzurichten. Sie ist Teil der von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) betriebenen Verfassungsschutzreform als Konsequenz aus der Mordserie der rechtsextremistischen Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU).
Laut Zeit Online enthält die Datei zunächst keine Klarnamen der V-Leute. Das sei am Widerstand der Länder gescheitert. Doch auch so bekämen die übrigen Ämter einen Anhaltspunkt, wer an welcher Stelle Informationen liefere. Bei Bedarf könne eine Behörde dann bei dem Amt, das den V-Mann führe, weitere Informationen erfragen. Es sei später aber denkbar, dass die Landesämter ihre V-Leute mit Zahlencodes bezeichnen.
V-Leute der Polizei werden in der neuen Zentraldatei nicht erfasst.
zeit.de/mbr/LTO-Redaktion
Verfassungsschutz: . In: Legal Tribune Online, 16.11.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7575 (abgerufen am: 07.12.2024 )
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