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Verfassungsrichterwahl, die Zweite: Nicht noch ein Fiasko

22.09.2025

Plenarsaal des Bundestags mit Tagesordnungspunkt Verfassungsrichterwahl

Am Donnerstag sollen die drei neuen Verfassungsrichter gewählt werden. Es ist der zweite Anlauf nach der gescheiterten Wahl im Sommer. Foto: picture alliance/dpa | Kay Nietfeld

Im Juli kam es um die SPD-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf zum Eklat. Am kommenden Donnerstag nimmt der Bundestag einen neuen Anlauf, drei Verfassungsrichter zu wählen. Die Abstimmung ist auch ein Stimmungsbarometer für Schwarz-Rot.

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Am kommenden Donnerstag, dem 25. September, steht erneut die Wahl von drei Bundesverfassungsrichtern im Bundestag an. Hierfür muss Sigrid Emmenegger, neue Kandidatin der SPD, noch vom Richterwahlausschuss nominiert werden. Dies soll am Montagabend geschehen.

Die Neubesetzung dreier Posten an Deutschlands höchstem Gericht hätte schon im Juli dieses Jahres über die Bühne gehen sollen, doch es kam zum Fiasko: Die Wahlgänge kurz vor der Sommerpause wurden von der Tagesordnung des Plenums gestrichen, weil die Union kurzfristig nicht mehr garantieren konnte, dass eine ausreichende Anzahl ihrer Abgeordneten für die damalige SPD-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf stimmen würde. Für viele in der Union war sie zu liberal, vor allem was ihre Haltung zum Abtreibungsrecht und die Forderung nach einer Impfpflicht während der Corona-Pandemie angeht. 

Nach mehreren Sitzungsunterbrechungen wurden die Wahlgänge gänzlich abgesagt, Schwarz-Rot ging mit großem Streit in die parlamentarische Sommerpause. Die SPD zeigte sich erschüttert und von ihrem Koalitionspartner schwer enttäuscht.

August: Brosius-Gersdorf verzichtet

Im August, knapp einen Monat nach der gescheiterten Wahl, zog Brosius-Gersdorf ihre Kandidatur zurück. Ein Vertrauen der Union in ihre Person sehe sie als ausgeschlossen an. Es "bestehe keine reelle Wahlchance" und eine Zuspitzung des Streits innerhalb der Koalition solle vermieden werden, zum Wohle der Demokratie.

Die Sommerpause war geprägt von generellen Diskussionen über die Verfassungsrichterwahl. Vorschläge, die Wahl nach amerikanischem Vorbild zu gestalten und eine einfache Mehrheit für die Wahl zu fordern, bestimmten die Berichterstattung.

Derweil suchte die SPD nach einer neuen Person, die für sie den Weg nach Karlsruhe antreten sollte. Im September wurde Sigrid Emmenegger als neue Kandidatin bekanntgegeben. Seit 2021 ist sie Richterin am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Ihre berufliche Laufbahn führte sie bereits 2009 bis 2013 nach Karlsruhe, als wissenschaftliche Mitarbeiterin des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts und ihres Doktorvaters Andreas Voßkuhle.

Emmenegger dürfte bessere Chancen haben als Brosius-Gersdorf vor zwei Monaten. Jens Spahn, Fraktionsvorsitzender der Union, sagte, dass Emmenegger ein "hervorragender Vorschlag" sei, und zeigte sich demonstrativ einig mit der SPD.

September: Zweidrittelmehrheit in Wahlausschuss und Bundestag nötig

Mit mindestens acht der zwölf Stimmen muss Emmenegger am Montag um 20 Uhr vom Richterwahlausschuss bestätigt werden. Am Donnerstag kann der Bundestag dann geheim über Emmenegger und die beiden anderen Kandidaten, Günter Spinner und Ann-Kathrin Kaufhold, abstimmen. Doch es kommt hierbei nicht allein auf die Ja-Stimmen der Union und SPD an. Für die Wahl zum Bundesverfassungsrichter ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich, die Union und SPD im Bundestag nicht haben.

Die Koalition ist damit auf die Stimmen der Opposition angewiesen. Dabei zeigten sich Grüne wie Linke zuletzt verärgert, weil sie in das weitere Verfahren und die Absprachen während der Sommerpause nicht eingebunden worden seien. Ihre Stimmen könnten für die Wahl der zwei SPD-Kandidatinnen ausschlaggebend sein. Die AfD könnte ebenfalls eine Rolle spielen, da der von der CDU unterstützte Spinner womöglich nur mit ihren Stimmen gewählt werden könnte: Die Linke nämlich betonte, dass dessen Wahl aus ihrer Sicht kein Selbstläufer werde.

Nach dem Desaster im Juli blickt Deutschland also gespannt auf die Wahl der Verfassungsrichter. Zwar zählt diese gewöhnlich nicht zu den prominentesten Themen in den Nachrichten. Doch ein erneutes Scheitern der Wahl würde das Bild, dass die schwarz-rote Regierung auf tönernen Füßen steht, verfestigen. Und selbst wenn Schwarz-Rot hält, könnten ungewollte "Zufallsmehrheiten" den Eindruck vermitteln, dass die Regierung nicht fest im Sattel sitzt. So wird die Verfassungsrichterwahl auch zum Stimmungsbarometer innerhalb der Fraktionen.

sj/dpa/LTO-Redaktion

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Verfassungsrichterwahl, die Zweite: . In: Legal Tribune Online, 22.09.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58197 (abgerufen am: 11.07.2026 )

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