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Brandenburger Piraten kritisieren Ungleichbehandlung: Ver­fas­sungs­be­schwerde gegen Pari­täts­ge­setz

20.05.2019

Geschlechtersymbole auf einer Waage

© thodonal - stock.adobe.com

Männer und Frauen müssen abwechselnd auf die Wahlliste von Parteien - so will es ein neues Gesetz des Brandenburger Landtags. Die Piraten sehen darin gleich mehrfach eine Diskriminierung und haben einen ganz anderen Vorschlag.

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Die Brandenburger Piraten haben beim Landesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen das Paritätsgesetz eingereicht. Außerdem strebt die Partei ein Organstreitverfahren gegen den Landtag an. Das Gericht bestätigte am Montag den Eingang der entsprechenden Dokumente.

Die Piraten kritisieren, dass das Gesetz die Gestaltungsfreiheit der Parteien einschränke und Transgenderpersonen diskriminiere, sagte Beschwerdeführer Thomas Bennühr. Bereits im März hatte die NPD laut Verfassungsgericht Beschwerde gegen das Gesetz eingereicht. Auch die FDP und die AfD erwägen rechtliche Schritte.

Bennühr sieht in dem neuen Gesetz eine Ungleichbehandlung der Geschlechter. Personen des dritten Geschlechts hätten die Möglichkeit, als Mann oder Frau zu kandidieren, während biologischen Männern und Frauen nur jeweils eine Möglichkeit offen stünde. Transgenderpersonen müssten sich außerdem entscheiden, ob sie als Frau oder Mann kandidierten - und würden somit diskriminiert.

Für kleinere Parteien stellt das Gesetz laut Bennühr außerdem ein personelles Problem dar: Finden sich nicht genügend Personen der beiden zugelassenen Geschlechter für die Liste, wird diese kürzer.

Tim Staupendahl, Anwalt der Partei, schlägt eine andere Lösung vor: das Kumulieren und Panaschieren von Stimmen, wie es bei Kommunalwahlen üblich ist. Dadurch können Wähler einzelnen Politikern mehrere Stimmen geben oder diese auf unterschiedliche Listen verteilen.

Das Paritätsgesetz ist Ende Januar mit der Mehrheit der rot-roten Regierungsfraktionen und der oppositionellen Grünen im Landtag verabschiedet worden. Demnach müssen die Brandenburger Parteien ab Sommer 2020 bei Landtagswahlen auf ihren Listen gleich viele Männer und Frauen aufstellen. Direktmandate sind von der Regelung ausgenommen.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

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Brandenburger Piraten kritisieren Ungleichbehandlung: Verfassungsbeschwerde gegen Paritätsgesetz . In: Legal Tribune Online, 20.05.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35483/ (abgerufen am: 22.05.2022 )

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