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Bundesrat billigt Empfehlung: Mehrheit für Grundgesetzänderung zur Bildung wohl sicher

19.09.2014

Bund und Länder können in der Wissenschaftspolitik bald besser zusammenarbeiten. Der Bundesrat unterstützt die von der Regierungskoalition angestrebte Verfassungsänderung und billigte am Freitag eine entsprechende Empfehlung. Für die Grundgesetzänderung ist im Bundestag wie im Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Die endgültige Verabschiedung soll am 19. Dezember in der Länderkammer erfolgen. Die Mehrheit dafür gilt nunmehr als sicher.

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Die Lockerung des sogenannten Kooperationsverbots in der Wissenschaft soll es dem Bund ermöglichen, künftig auch dauerhaft Projekte an Hochschulen zu finanzieren - "in Fällen überregionaler Bedeutung". In der verabschiedeten Empfehlung spricht sich die Mehrheit der Länder allerdings für eine noch weitergehende Kooperation von Bund, Ländern und Kommunen auch in anderen Bildungsbereichen aus - wie etwa der Schulsozialarbeit und dem Ganztagsschulausbau. Dies könne aber auch ohne eine weitere Verfassungsänderung erfolgen, betonten mehrere Redner.

Das Bund-Länder-Kooperationsverbot in der Bildung war mit der Föderalismusreform 2006 ins Grundgesetz eingefügt worden. Es ist inzwischen in allen Parteien umstritten.

Bei Zustimmung der Länder zur Verfassungsänderung ist der Bund bereit, bereits ab 2015 den bisherigen Länderanteil an den Bafög-Kosten voll zu übernehmen. Das dadurch eingesparte Geld - knapp 1,2 Milliarden Euro pro Jahr - sollen die Länder in Bildung investieren. Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) sagte: "Das ist nicht wenig. Das ist dauerhaftes Geld für Dauerstellen." Mit diesem Geld könnten die Länder zum Beispiel Schulsozialarbeit oder den Ganztagsschulausbau finanzieren, aber auch mehr Junior-Professoren einstellen und Dauerstellen an Hochschulen schaffen.

dpa/age/LTO-Redaktion

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Bundesrat billigt Empfehlung: Mehrheit für Grundgesetzänderung zur Bildung wohl sicher . In: Legal Tribune Online, 19.09.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13252/ (abgerufen am: 30.03.2023 )

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