BVerwG zur Weservertiefung: Weiteres Verfahren durch Vergleich beendet

10.09.2012

Ein neuer Vergleichsvorschlag des Berichterstatters konnte alle Parteien überzeugen. Er ergänzt den Planfeststellungsbeschluss sowohl um eine Auflage als auch um einen allgemeinen Auflagenvorbehalt. Zudem sollen die Behörden den Klägern kontinuierlich gemessene Wasserstandsdaten übermitteln. Dies teilte das BVerwG am Montag mit.

Sieben Kläger (zwei Werften und fünf Eigentümer von überwiegend bebauten Wohn- und Gewerbegrundstücken) hatten gegen den Planfeststellungsbeschluss geklagt. Sie befürchteten, der Ausbau der Unter- und der Außenweser könne erhebliche Beeinträchtigungen ihrer Industrieanlagen und Gebäude verursachen. Die Richtigkeit der von der Behörde eingeholten Sachverständigengutachten bezweifelten sie mit einem von ihnen vorgelegten privaten Sachverständigengutachten.

In dem Erörterungstermin des Berichterstatters wurde in diesem Verfahren zunächst ein widerruflicher Vergleich abgeschlossen, der dann - wegen noch offener Detailfragen - von den Klägern widerrufen wurde. Nun haben die Parteien einen neuen Vergleichsvorschlag des Berichterstatters angenommen (Vergleichsvorschlag durch Beschluss des Berichterstatters vom 20.082012, Annahme durch die Parteien mit Schriftsätzen vom 28.08.2012 und 4.09.2012, Az. BVerwG 7 A 19.11).

Der Vergleich sieht insbesondere Folgendes vor:

  • Der Planfeststellungsbeschluss wird um eine Auflage ergänzt. Erhebliche ausbaubedingte Beeinträchtigungen von Anlagen der Kläger sind danach durch den Träger des Vorhabens auszugleichen.
  • Der allgemeine Auflagenvorbehalt des Planfeststellungsbeschlusses wird ebenfalls ergänzt. Für - vorhersehbare und nicht vorhersehbare - erhebliche nachteilige Wirkungen für die Kläger durch Veränderungen des Wasserstands bleiben danach weitere Anordnungen, die diese verhindern, oder die Festsetzung von Entschädigungen zu Gunsten der Kläger vorbehalten.
  • Von der Behörde gemessene Wasserstandsdaten werden den Klägern kontinuierlich übermittelt.

Auf die übrigen noch anhängigen Verfahren hat der Vergleich keinen Einfluss.

age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BVerwG zur Weservertiefung: Weiteres Verfahren durch Vergleich beendet . In: Legal Tribune Online, 10.09.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7042/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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