Vereinsverbot gegen Neonazi-Gruppe: See­hofer ver­bietet "Wolfsb­ri­gade 44"

01.12.2020

Die Gruppe hat sich nach einem berüchtigten SS-Kommandeur benannt und träumt vom einem neuen Nazi-Staat. Nun hat Innenminister Seehofer sie verbieten lassen.

Mit der "Wolfsbrigade 44" hat Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) erneut eine Neonazi-Vereinigung verboten. Das teilte das Bundesinnenministerium am Dienstag mit. Die Gruppierung sei auch unter dem Namen "Sturmbrigade 44" bekannt. Seehofer erklärte: "Eine Vereinigung, die Hass sät und für die Wiedererrichtung eines nationalsozialistischen Staates eintritt, hat in unserem Land keinen Platz. Wer die Grundwerte unserer freiheitlichen Gesellschaft bekämpft, bekommt die entschlossene Reaktion unseres Rechtsstaates zu spüren."

Am frühen Morgen begannen laut Bundesinnenministerium 187 Einsatzkräfte in Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen mit der Durchsuchung von Wohnungen von insgesamt elf Vereinsmitgliedern. Ziel der Razzien sei insbesondere die Beschlagnahmung von Vereinsvermögen sowie möglicher rechtsextremistischer Propagandamittel. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums vom Vormittag wurden zunächst Waffen gefunden, und zwar Einhandmesser, eine Armbrust, Bajonette und eine Machete, sowie Hakenkreuze und NS-Devotionalien, zudem digitale Beweismittel und Speichermedien.

Verein will Rechtsstaat abschaffen

Die Gruppe soll Mitglieder in vier Bundesländern haben. "Die Vereinsmitglieder bekannten sich offen zu Adolf Hitler und strebten die Wiedereinrichtung eines NS-Staats unter Abschaffung des demokratischen Rechtsstaats an", erklärte das Innenministerium. "Prägend für den Verein war insbesondere sein martialisches Auftreten, der stark ausgeprägte Rassismus und Antisemitismus sowie die kämpferisch-aggressive Grundhaltung, die er öffentlich und in sozialen Medien propagierte, um seine menschenverachtende Ideologie zu verbreiten und weitere Unterstützer zu gewinnen."

Die Zahl 44 im Namen der Neonazi-Gruppe steht als Code für den vierten Buchstaben im Alphabet - DD als Abkürzung für "Division Dirlewanger" und bezieht sich auf einen als besonders sadistisch berüchtigten Kriegsverbrecher und Kommandeur einer Sondereinheit der Waffen-SS, Oskar Dirlewanger.

Ziel der Gruppierung sei ein "Wiedererstarken eines freien Vaterlandes" nach dem "germanischen Sittengesetz", hatte die Bundesregierung in einer früheren Auskunft auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ausgeführt. "Die neonazistische Vereinigung "Sturm-/Wolfsbrigade 44" richtet sich mit ihrer menschenverachtenden Ideologie in aggressiv kämpferischer Weise sowohl gegen die verfassungsmäßige Ordnung als auch gegen den Gedanken der Völkerverständigung", erklärte das Innenministerium am Dienstag.

Gerichte stoppen Durchsuchungen in Sachsen-Anhalt

Die Gruppe, die seit 2016 existiert und anfangs unter dem Namen "Sturmbrigade 44" aktiv war, verfügt nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörde über eine feste Struktur. Anfang 2018 war in einem Zug eine Tasche mit Waffen und einem T-Shirt mit dem Aufdruck "Sturmbrigade 44 Köthen-Anhalt" gefunden worden. Im Zuge eines Ermittlungsverfahrens des Generalbundesanwalts wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung hatte es im Juli 2019 Durchsuchungen in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt gegeben.

Laut Bundesinnenministerium hätte es an diesem Dienstag in Sachsen-Anhalt ebenfalls Durchsuchungen geben sollen. Das Verwaltungsgericht Halle und in zweiter Instanz auch das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg hätten jedoch - anders als die Verwaltungsgerichte in den anderen drei Bundesländern – keine ausreichende Grundlage für Durchsuchungsbeschlüsse erkannt.

Angehörige der "Wolfsbrigade 44" haben sich an rechtsextremen Demonstrationen beteiligt. Zu den von ihnen verwendeten Symbolen gehört ein Totenkopf. Die verbotenen Symbole zeigen unter anderem Hakenkreuze, Stahlhelme und Waffen.

In diesem Jahr hat Seehofer bereits mit "Combat 18" und "Nordadler" zwei rechtsextremistische Gruppen verboten sowie eine antisemitische Reichsbürger-Vereinigung.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Vereinsverbot gegen Neonazi-Gruppe: Seehofer verbietet "Wolfsbrigade 44" . In: Legal Tribune Online, 01.12.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43592/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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