Verbraucherzentrale geht gegen Kinderspielportale vor: Unerfahrenheit von Kindern wird ausgenutzt

19.11.2012

Der Verbraucherzentralen Bundesverband hat insgesamt 52 Internetauftritte geprüft, deren Inhalte sich gezielt an Kinder richten. Ergebnis: Auf jeder zweiten geprüften Kinderspielseite im Netz gebe es Probleme mit der Werbung. Außerdem würden unter anderem im Rahmen von Gewinnspielen zu viele Daten von Kindern abgefragt.

Mit seinem Marktcheck wollte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) prüfen, ob die Betreiber von Kinderspieleseiten sich an die gesetzlichen Regelungen im Bezug auf Werbung und Datenschutz halten. Die Hälfte der geprüften Webseiten fiel dabei durch, teilten die Verbraucherschützer am Montag mit.

So würden Werbung und redaktionelle Seiteninhalte in vielen Fällen nicht hinreichend getrennt. Auch würden bei der Teilnahme an Gewinnspielen nicht erforderliche persönliche Daten von den Kindern abgefragt."Es ist schon erschreckend, wie hemmungslos manche Anbieter die Unerfahrenheit von Kindern für Geschäfte ausnutzen", sagte vzbv-Vorstand Gerd Billen.

Von 29 eingeleiteten Unterlassungsverfahren konnten 17 durch außergerichtliche Unterlassungserklärung erledigt werden; die Betreiber haben ihre Seiten entsprechend geändert. In acht Fällen hat der vzbv Klage erhoben. Inzwischen liegen sieben Urteile vor, von denen eines rechtskräftig ist.

Exemplarisch leitete der vzbv zwei Gerichtsverfahren ein, um klären zu lassen, ob Kinder für die Teilnahme an einem Gewinnspiel zur Angabe von Alter und Adresse verpflichtet werden können. Die Entscheidungen stehen noch aus.

mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Verbraucherzentrale geht gegen Kinderspielportale vor: Unerfahrenheit von Kindern wird ausgenutzt . In: Legal Tribune Online, 19.11.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7581/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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