Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert eine gesetzliche Pflicht zur Preisansage von Vorwahlnummern bei Call-to-Call Anbietern. Hintergrund ist der aktuelle Fall des Anbieters PM 2, der die bisher freiwillige Preisansage zunächst einstellte, um kurz darauf die Preise um ein Vielfaches zu erhöhen.
Zahlreiche Kunden seien nun mit horrenden Rechnungen konfrontiert. Gegen das Unternehmen hat der vzbv inzwischen eine Unterlassungsklage beim Landgericht Darmstadt eingereicht, da der Anbieter aus seiner Sicht wettbewerbswidrig handelt.
Verbraucherschutz : . In: Legal Tribune Online, 22.04.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/426 (abgerufen am: 17.02.2025 )
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