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Verbraucherschutz: Lidl muss irre­füh­r­ende Wer­bung für Tex­ti­lien ein­s­tellen

05.10.2011

Lidl darf Textilien aus Lyocell in der Werbung nicht mehr als Naturprodukt bezeichnen. Dazu habe sich die für den Onlinehandel zuständige Tochtergesellschaft der Lidl-Gruppe in einer Unterlassungserklärung gegenüber einer Verbraucherzentrale verpflichtet. Das teilte diese am Mittwoch mit.

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Die Handelskette habe Matratzenauflagen, Kopfkissen und Steppbetten aus der Chemiefaser Lyocell mit dem Hinweis "Naturprodukt" in einem Werbeprospekt und im Internet angepriesen, so die Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH). "Das ist irreführend. Lyocell ist keine Naturfaser. Für die Herstellung sind große Mengen an Chemikalien und Energie notwendig", erklärt Dirk Petersen, Umweltexperte der VZHH.

Lyocell basiere zwar auf natürlicher Zellulose. Entscheidend für die Einordnung als Natur- oder Chemiefaser sei jedoch das Produktionsverfahren. Dabei werde die Zellulose verflüssigt, durch Düsen gepresst und dann zu Fasern gesponnen. Lyocell sei daher als Chemiefaser einzuordnen.

Nach Angaben der VZHH habe Lidl auf der Internetseite die irreführende Bewerbung der Bettwaren mit dem Begriff Naturprodukt bereits eingestellt. Die gedruckten Prospekte dürfe das Unternehmen aber noch aufbrauchen. Sollte Lidl in Zukunft Lyocell-Textilien wieder als Naturprodukte darstellen, werde die VZHH eine Vertragsstrafe geltend machen.

VZHH/tko/LTO-Redaktion

 

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Verbraucherschutz: Lidl muss irreführende Werbung für Textilien einstellen . In: Legal Tribune Online, 05.10.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4471/ (abgerufen am: 01.04.2023 )

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