Ab heute sollen Kreditnehmer mit einem umfassenderen Informationspflichten-Programm besser als bisher vor unseriösen Lockvogelangeboten geschützt werden.
Durch das "Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht" werden für Verbraucherdarlehen umfassendere Informationspflichten gegenüber dem Verbraucher normiert, die es diesem ermöglichen sollen, verschiedene Kreditangebote zu vergleichen und daraufhin eine fundierte Entscheidung zu treffen.
Nach erfolgter Kreditauswahl sind die Hauptmerkmale des Vertrags dem Verbraucher explizit zu erläutern.
Europaweit einheitliche Muster für unterschiedliche Kreditverträge sollen dabei die Unterrichtung des Verbrauchers unterstützen, sämtliche Kosten des Darlehens transparent machen und einen besseren Vergleich der einzelnen Angebote ermöglichen.
Gleichzeitig wird die Werbung für Darlehensverträge stärker reglementiert,
d. h. dass künftig die Rahmenbedingungen eines Vertrages mit mehreren Zahlenwerten dargestellt werden müssen sowie auch die einhergehenden Folgekosten. Das alles muss anhand eines realistischen Beispiels erläutert werden.
Die neuen Kündigungsregeln bei Darlehensverträgen besagen, dass Kündigungen durch den Darlehensgeber bei unbefristeten Verträgen nur noch zulässig sind, wenn eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten vereinbart ist. Verbraucher können dagegen einen unbefristeten Vertrag jederzeit kündigen. Diese Neuregelungen umfassen auch Teilzahlungsgeschäfte und Finanzierungsleasingverträge von Verbrauchern.
Darüber hinaus werden die bestehenden Widerrufs- und Rückgaberechtvorschriften geändert ("lex ebay").
Verbraucherschutz: . In: Legal Tribune Online, 10.06.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/702 (abgerufen am: 03.12.2024 )
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