Druckversion
Freitag, 17.04.2026, 06:43 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/verbraucherschutz-gratis-zugabe-wird-beim-grundpreis-eingerechnet
Fenster schließen
Artikel drucken
6506

OLG Köln zu Preisangaben in der Werbung: "Gratis-Zugabe" muss in den Grundpreis eingerechnet werden

29.06.2012

Barcode

© Thomas Jansa - Fotolia.com

Bewirbt ein Lebensmittelhändler einen Artikel mit einer "Gratis-Zugabe", so ist die Zugabe bei der Berechnung des Grundpreises zu berücksichtigen. Nur so könne ein Verbraucher verschiedene Angebote sinnvoll vergleichen. Dies entschied das OLG Köln in einem am Freitag verkündeten Urteil.

Anzeige

Die Richter des Oberlandesgerichts (OLG) Köln kamen zu dem Schluss, dass einem Verbraucher ein sinnvoller Preisvergleich nur möglich ist, wenn er den Grundpreis unter Einrechnung der Gratis-Zugabe kenne. Die gesetzliche Pflicht zur Angabe des Grundpreises pro Liter solle es dem Verbraucher ermöglichen, verschiedene Angebote mit unterschiedlichen Verpackungsgrößen leicht zu vergleichen und in einem Preisvergleich von Konkurrenzprodukten würde der Verbraucher auch die gratis erhaltenen Zugaben berücksichtigen. Deshalb müsse auch eine Gratis-Zugabe bei der Angabe des Grundpreises eingerechnet werden (Az. 6 U 174/11).

Der Senat hatte über die Werbung einer Lebensmittel-Handelskette zu entscheiden, die Kästen mit 12 x 1-Liter-Flaschen eines Erfrischungsgetränkes mit dem Zusatz beworben hatte, dass der Kunde beim Kauf zusätzlich zwei Flaschen gratis erhält. In der Werbung war der Liter-Preis mit "0,57" angegeben, was rechnerisch dem Preis des Kastens geteilt durch 14 Liter entsprach.

Der Kunde muss nicht rechnen

Eine Verbraucherzentrale, sah dies als einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) und als irreführend an und nahm die Handelskette auf Unterlassung der Werbung in Anspruch. Nach Ansicht der Verbraucherschützer hätte der Grundpreis nur aus dem Kastenpreis geteilt durch 12 Liter errechnet werden dürfen, was zu einer Grundpreisangabe von 0,67 Euro geführt hätte. Die beiden zusätzlich abgegebenen Flaschen hätten als Gratis-Zugabe keinen Preis und damit auch keinen Grundpreis. Der Verbraucher werde durch die niedrigere Preisangabe, wie sie sich aus der Berechnung des Händlers ergebe, irregeführt.

Anders als noch das Landgericht (LG) in erster Instanz schloss sich das OLG dieser Argumentation nicht an und wies die Klage ab. Der Kunde werde in einen Preisvergleich auch die beiden gratis erhaltenen Flaschen einbeziehen. Würde der Preis nur unter Berücksichtigung von 12 Flaschen ermittelt, müsste der Kunde vielmehr die beiden Gratisflaschen selbst aufwendig in die Berechnung einstellen, um das Preis-Leistungs-Verhältnis des beworbenen Angebots mit Konkurrenzangeboten ohne Gratis-Zugabe vergleichen zu können.

Der Senat hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen, da die Frage der Berechnung des Grundpreises in Fällen einer Gratis-Zugabe bisher nicht höchstrichterlich geklärt ist.

asc/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

OLG Köln zu Preisangaben in der Werbung: . In: Legal Tribune Online, 29.06.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6506 (abgerufen am: 21.04.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Gewerblicher Rechtsschutz
    • Verbraucherschutz
    • Werbung
  • Gerichte
    • Oberlandesgericht Köln
Der Bundestag in Berlin 17.04.2026
Verbraucherschutz

Bundestag beschließt Schutz vor Kredit-Schuldenfallen:

"Größtes ver­brau­cher­po­li­ti­sches Vor­haben der letzten Jahre"

"Jetzt kaufen, später zahlen": Anpreisungen wie diese enden für Verbraucher oft in einer Schuldenfalle. Ein neues Gesetz soll das ändern. Entsprechende Anpassungen vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch sollen spätestens ab Ende November gelten.

Artikel lesen
Werbung für die Penny-App in Stuttgart 16.04.2026
Apps

OLG Hamm weist Verbraucherschützer ab:

Die Penny-App-Rabatte sind nicht dis­kri­mi­nie­rend

Der Discounter Penny lockt in seiner App mit zusätzlichen Rabatten, aber nur für angemeldete Kunden. Verbraucherschützer sehen darin eine Diskriminierung, das OLG Hamm aber nicht. Es hat jedoch Revision zugelassen.

Artikel lesen
Monitore zeigen Online-Glücksspiele 16.04.2026
Glücksspiel

Online-Casinos:

EuGH macht Weg für Glücks­spiel-Rücker­stat­tungen frei

Glücklose Zocker können auf Rückzahlungen hoffen: Der Europäische Gerichtshof stärkt ihre Position gegenüber Anbietern von Online-Casino-Spielen ohne Lizenz im Heimatland. Das betrifft auch viele Verfahren in Deutschland.

Artikel lesen
Ein Arzt mit Cannabisbüten und -öl 26.03.2026
Arzneimittel

BGH gibt Wettbewerbszentrale Recht:

Inter­net­portal darf nicht für Cannabis-Behand­lung werben

Medizinisches Cannabis ist verschreibungspflichtig, deshalb darf ein Internetportal nicht für entsprechende ärztliche Behandlungen werben. Der Bundesgerichtshof sieht einen Verstoß gegen das Heilmittelwerberecht.

Artikel lesen
Ein Mann repariert eine Waschmaschine 25.03.2026
Verbraucherschutz

Gesetzentwurf beschlossen:

Der nächste Schritt zum Recht auf Repa­ratur

Das Bundeskabinett ist sich beim Gesetzentwurf zum sogenannten Recht auf Reparatur einig. Nun muss der Bundestag das Gesetz bis Ende Juli beschließen. Das Gesetz setzt dann die Vorgaben aus einer EU-Richtlinie um.

Artikel lesen
Schriftzug der Debeka 18.03.2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

BGH zu Klage gegen Debeka:

Stor­no­klausel ver­stößt nicht gegen Tran­s­pa­renz­gebot

Wer eine Renten- oder Lebensversicherung vorzeitig kündigt, muss einen Stornoabzug hinnehmen. Wie gut verständlich der im Vertragswerk formuliert sein muss, hat jetzt der Bundesgerichtshof im Fall der Debeka entschieden.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Re­gu­lato­ry (w/m/d)

Noerr, Düs­sel­dorf

Logo von Rechtsanwälte Roos & Schmitz-Gagnon
Rechts­an­walt (m/w/d) mit Schwer­punkt im Bau-, Ver­ga­be- und/oder...

Rechtsanwälte Roos & Schmitz-Gagnon, Köln

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Da­ta, Tech & Te­le­coms (w/m/d)

Noerr, Ber­lin

Logo von Noerr
Re­fe­ren­dar/in Com­mer­cial (w/m/d)

Noerr, Ham­burg und 5 wei­te­re

Logo von Noerr
Re­fe­ren­dar/in Re­gu­lato­ry (w/m/d)

Noerr, Ham­burg und 4 wei­te­re

Logo von Noerr
Wis­sen­schaft­li­che/r Mit­ar­bei­ter/in Re­gu­lato­ry (w/m/d)

Noerr, Ham­burg und 4 wei­te­re

Logo von VINCI Energies Europe East GmbH
(Se­nior) Le­gal Coun­sel/Voll­ju­rist (m/w/d) in der zen­tra­len Rechts­ab­tei­lung...

VINCI Energies Europe East GmbH, Frank­furt am Main

Logo von Görg
Rechts­an­walt oder Wirt­schafts­ju­rist im Be­reich In­sol­venz­recht...

Görg, Stutt­gart

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Der "neue" § 15b InsO: Geschäftsleiterhaftung, Massesicherung, Insolvenzreifeprüfung

21.04.2026

Next Level KYC – AML-Paket, eIDAS 2.0 und EUDI-Wallet im Zusammenspiel

21.04.2026, Frankfurt am Main

Aktuelles Steuerrecht 2026

21.04.2026

Update zur Testamentsgestaltung – Grundlagen

21.04.2026

Nießbrauchs- & Wohnungsrechte aus zivil- pflichtteils- grunderwerb- und schenkungsteuerlicher Sicht

21.04.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH