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Verbraucherschutz: Aroma statt Natur im Tee der Deutschen Bahn

03.01.2012

Die Deutsche Bahn soll Tee in ihren Bordrestaurants falsch kennzeichnen. Dies hat die vzhh laut einer Pressemitteilung vom Dienstag festgestellt und ist erfolgreich dagegen vorgegangen.

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Die beiden Sorten "Morgentau" und "Cream Orange" von Ronnefeldt werden nach Angaben der Verbraucherschutzzentrale Hamburg (vzhh) auf der Speisekarte als Grüner Tee bzw. Roibuschtee angegeben. Damit werde der Eindruck erweckt, als seien die Tees reine Natur. In Wirklichkeit seien sie aromatisiert. Beim "Earl Grey" fehle der Zusatz, dass diese Art von Schwarzem Tee aromatisiert ist.

"Viele Verbraucher lehnen aromatisierte Lebensmittel ab, insbesondere bei Tee. Die Bahn sollte sich kundenfreundlich zeigen und sich bei der Kennzeichnung an die Leitsätze für Tee des Deutschen Lebensmittelbuchs halten", sagt Armin Valet von der vzhh.

Dabei hätte die Bahn in früheren Fassungen der Karten diese Teesorten korrekt gekennzeichnet, so der Verein. In der aktuellen Version würden die Hinweise einfach weggelassen. Daraufhin intervenierte die vzhh im Interesse der Kunden. Nun wolle das Unternehmen seine Kennzeichnung auf den Speisekarten ändern, allerdings erst zum 1. März 2012.

vzhh/tko/LTO-Redaktion

 

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Verbraucherschutz: . In: Legal Tribune Online, 03.01.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5219 (abgerufen am: 18.04.2026 )

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