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Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken: Verbraucherschützer befürchten weiter hohe Abmahnkosten

15.05.2013

Am Mittwoch berät der Rechtsausschuss des Bundestages über den Gesetzentwurf der Bundesregierung gegen unseriöse Geschäftspraktiken. Im Vorfeld äußerte der Bundesverband der Verbraucherzentralen Kritik an den Regelungen zu urheberrechtlichen Abmahnungen von Verbrauchern. Ausnahmen eröffneten Abmahnanwälten die Möglichkeit, übermäßig abzukassieren.

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Ein Gutachten im Auftrag des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) kommt zu dem Ergebnis, dass das Gesetz Verbraucher nicht ausreichend schütze. Der von der Bundesregierung im März verabschiedete Entwurf eines Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken sieht unter anderem vor, die Gebühren bei urheberrechtlichen Abmahnungen von Privatpersonen zu begrenzen. Der Streitwert darf in diesen Fällen 1.000 Euro nicht überschreiten, wodurch sich die Abmahngebühren für den Rechtsanwalt auf etwa 155 Euro belaufen. Allerdings sieht der Entwurf Ausnahmen vor, wenn die Begrenzung nach den "besonderen Umständen des Einzelfalls" unbillig ist.

Nach dem Gutachten der vzbv würde diese Ausnahme in 78 Prozent der aktuell wichtigsten Abmahnkonstellationen eingreifen. In diesen Fällen könnten sich Abmahnkanzleien auf die Unbilligkeit der Streitwertbegrenzung berufen und höhere Gebühren verlangen. Dieser unbestimmte Rechtsbegriff eröffne den Abmahnkanzleien die Möglichkeit, überhöhte Kosten von Verbrauchern zu kassieren. Gerd Billen, Vorstand des vzbv, forderte das Parlament deshalb auf, den Entwurf nachzubessern. "Der jetzige Regierungsvorschlag ist nicht geeignet, um Verbraucher besser vor massenhaften Abmahnungen mit hohen Abmahngebühren zu schützen", so Billen. Um den Abmahnwahn mit überzogenen Kosten in Deutschland zu stoppen, müsse der Bundestag die Schutzlücke schließen.

asc/LTO-Redaktion

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Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken: . In: Legal Tribune Online, 15.05.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8730 (abgerufen am: 06.10.2026 )

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