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Verbotener Tarifwechsel: AG Göttingen bestraft SIM-Lock-Entsperrung

06.05.2011

Wer SIM-Lock-Sperren umgeht, macht sich strafbar, entschied das AG Göttingen am Mittwoch. Ein 37-Jähriger erhielt sieben Monate Haft auf Bewährung, der Verteidiger kündigte aber bereits den Gang in die nächste Instanz an.

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Die Entfernung der Bindung des Handys an ein bestimmtes Betreibernetz sei "Fälschung beweiserheblicher Daten" sowie strafbare Datenveränderung, entschied der Göttinger Richter (Urt. v. 04.05.2011, Az. 62 DS 106/11).

Mobilfunkanbieter hätten ein berechtigtes Interesse daran, die Kunden zur Nutzung des eigenen Netzes zu verpflichten. Schließlich seien die Preise für die Handys deswegen günstiger.

Als eines der bundesweit ersten Urteile in Sachen SIM-Lock-Entsperrung ist dessen Bedeutung noch nicht abzuschätzen. Die Staatsanwaltschaft Göttingen plant bereits weitere Verfahren wegen ähnlicher Vergehen. Der Verteidiger des Angeklagten hatte noch auf Freispruch plädiert, weil der Angeklagte lediglich ein Nutzungshindernis beseitigt habe. Zwar verletze er damit seine Pflichten aus dem Vertrag mit dem Mobilfunkanbieter, strafbar sei dies jedoch nicht.

Der Angeklagte hatte in den Jahren von 2005 bis 2010 gewerbsmäßig hunderte Handys von der SIM-Lock-Sperre befreit. Dadurch konnten die Handynutzer die günstiger erworbenen Geräte auch für Gespräche zu Tarifen anderer Anbieter nutzen.

ssc/LTO-Redaktion

 

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Verbotener Tarifwechsel: . In: Legal Tribune Online, 06.05.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3210 (abgerufen am: 19.04.2026 )

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