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SPD-Justizministerin kritisiert CSU-Vorstoß: "Kinder gehören nicht vor Gericht"

07.01.2026

Die niedersächsische Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD)

Die CSU-Forderung löse die Ursachen nicht, meint Kathrin Wahlmann (SPD). In diesem Alter sei auf Prävention zu setzen, etwa durch Jugendarbeit. Foto: picture alliance/dpa | Shireen Broszies

Die CSU schlägt vor, dass strafunmündige Kinder unter 14 Jahren ggf. per sogenanntem Verantwortungsverfahren vor Gericht müssen. Niedersachsens Justizministerin Wahlmann (SPD) sieht andere in der Pflicht und hält den Vorschlag für Populismus.

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Der CSU-Vorschlag, strafunmündige Kinder künftig bei entsprechend schweren Straftaten im Rahmen eines "Verantwortungsverfahrens" vor Gericht zu stellen, stößt in Niedersachsen auf Ablehnung. "Kinder gehören nicht vor Gericht", sagte Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung. In der Verantwortung seien Eltern, Schulen und Jugendhilfe.

"Populistische Forderungen mögen kurzfristig Beifall bringen, aber sie lösen keine Ursachen", sagte Wahlmann. Die Gesellschaft müsse sich vielmehr fragen, warum junge Menschen zu brutalen Verbrechen imstande sind und was sie dagegen unternehmen kann.

Immer wieder wird über die Strafmündigkeitsgrenze diskutiert, meist anlässlich bestimmter Taten. In seiner LTO-Kolumne erinnerte Prof. Dr. Thomas Fischer 2023 daran, dass der Strafgedanke der "Vergeltung" gegenüber Kindern unangemessen und verboten ist.

CSU-Papier fordert "Verantwortungsverfahren"

Die Diskussion ausgelöst hat ein Beschlussentwurf, über den die CSU-Bundestagsabgeordneten bei ihrer Klausurtagung im Kloster Seeon entscheiden sollen – LTO berichtete. In dem Papier wird ein gerichtliches "Verantwortungsverfahren" für strafunmündige Kinder gefordert. Bislang müssen Täter unter 14 Jahren nicht vor Gericht, sie gelten gemäß § 19 Strafgesetzbuch (StGB) als strafunmündig. Das gilt seit 1923, zuvor lag die Grenze bei zwölf Jahren.

Der Juristen-Arbeitskreis der CSU hatte vorgeschlagen, in den "Verantwortungsverfahren" das Tatgeschehen unter Anwesenheit der erziehungsberechtigten Eltern und der Kinder von Staatsanwaltschaft und Jugendgericht aufzuarbeiten. Das Gericht solle dann Erziehungsmaßnahmen nach klaren rechtlichen und bundeseinheitlichen Maßstäben anordnen können.

dpa/jb/LTO-Redaktion

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SPD-Justizministerin kritisiert CSU-Vorstoß: . In: Legal Tribune Online, 07.01.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59002 (abgerufen am: 14.07.2026 )

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