Wegen Verstoßes gegen das Geoblocking-Verbot: Games-Ent­wickler Valve soll Mil­lio­nen­strafe zahlen

20.01.2021

Valve und weitere Verleger von Videospielen hätten es ihren Kunden nicht möglich gemacht, ein gekauftes Spiel in einem anderen EU-Land aktivieren zu können, so die EU-Kommission. Das verstoße gegen das Geoblocking-Verbot.

Der Computerspielentwickler Valve und fünf weitere Verleger von Videospielen sollen nach dem Willen von EU-Wettbewerbshütern 7,8 Millionen Euro Strafe zahlen. Wie die EU-Kommission am Mittwoch als Begründung mitteilte, ist ihrer Ansicht nach gegen EU-Kartellrecht verstoßen worden. Valve besitzt und betreibt unter anderem die bekannte Spieleplattform "Steam". Zu den weiteren betroffenen Firmen gehören den Angaben zufolge Bandai Namco, Capcom, Focus Home, Koch Media und ZeniMax.

Valves Strafe (1,6 Millionen) sei im Gegensatz zu den Strafen für die anderen betroffenen Unternehmen (insgesamt mehr als sechs Millionen) nicht um zehn bis 15 Prozent reduziert worden, da der Steam-Betreiber nicht wie die anderen Firmen mit der EU-Kommission zusammengearbeitet habe.

"100 Computerspiele betroffen"

Im Wesentlichen gehe es, so die EU-Kommission, darum, dass die Unternehmen Verbraucher daran gehindert hätten, Videospiele auch in anderen EU-Ländern zu nutzen. Konkret soll es Absprachen gegeben haben, die unter anderem dazu geführt hätten, dass Aktivierungscodes, die zum Freischalten von Spielen benötigt werden, nur innerhalb bestimmter Landesgrenzen funktioniert hätten. Sprich: Ein in Land A gekauftes Spiel sei in Land B nicht aktivierbar gewesen. Seit Dezember 2018 ist dieses sogenannte Geoblocking jedoch untersagt, das beim Verkauf etwa von PC-Spielen auf CDs oder DVDs die Nutzung geografisch beschränkt.

"Von den Geoblocking-Praktiken waren ungefähr 100 Computerspiele verschiedener Gattungen betroffen, darunter Sport-, Simulations- und Actionspiele", heißt es in der Mitteilung der Kommission. Die amerikanische Spieleschmiede Valve betreibt mit Steam eine der größten Plattformen für Computer- und Videospiele.

dpa/pdi/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Wegen Verstoßes gegen das Geoblocking-Verbot: . In: Legal Tribune Online, 20.01.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44046 (abgerufen am: 14.11.2024 )

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