Erst stoppte ein Gericht die Tötung von Christa Pike, dann gab der Supreme Court sie doch frei: die erste Hinrichtung in Tennessee seit 200 Jahren. Doch auch nach zwei Giftspritzen lebte Pike weiter. Sie wurde in eine Klinik gebracht.
Es sollte die erste Hinrichtung einer Frau in Tennessee seit mehr als 200 Jahren werden. Doch die Vollstreckung der Todesstrafe an Christa Pike ist am Mittwochabend (Ortszeit) gescheitert. Auch nach der Verabreichung der für die Hinrichtung vorgesehenen Mittel lebte die 50-Jährige weiter.
Die Justizvollzugsbehörde brach die Vollstreckung schließlich ab, ordnete medizinische Notfallversorgung an und ließ Pike in ein Krankenhaus bringen.
Der missglückten Hinrichtung war ein juristisches Tauziehen bis vor den Supreme Court vorausgegangen: Wenige Stunden zuvor hatte ein Berufungsgericht die Vollstreckung noch gestoppt. Das höchste US-Gericht hob diesen Stopp auf – gegen den Widerspruch seiner drei liberalen Richterinnen.
Berufungsgericht wollte Einwände noch prüfen lassen
Pike war 1996 wegen Mordes zum Tode verurteilt worden. Sie war 18 Jahre alt, als sie 1995 gemeinsam mit zwei weiteren Jugendlichen eine 19-Jährige in einem abgelegenen Gebiet nahe der University of Tennessee in Knoxville folterte und tötete.
Kurz vor der geplanten Hinrichtung hatte Pike erneut die Rechtmäßigkeit des vorausgegangenen Verfahrens angegriffen. Dabei ging es insbesondere um die gerichtliche Bewertung von Traumata, die sie nach eigenen Angaben in ihrer Kindheit erlitten hatte.
Pike machte geltend, Tennessee habe ihre Schilderungen von Missbrauch zunächst als erfunden abgetan, diesen später aber selbst anerkannt. Ein Berufungsgericht hielt diese Einwände am Mittwoch für prüfungsbedürftig und stoppte deshalb zunächst die Hinrichtung.
Tennessee zieht vor den Supreme Court
Der Bundesstaat wollte das nicht hinnehmen und wandte sich im Eilverfahren an den Supreme Court. Tennessee warf Pikes Verteidigung unter anderem vor, mit ihrem Antrag bewusst bis kurz vor der Hinrichtung gewartet zu haben, um die Vollstreckung zu verzögern.
Auch in der Sache sah der Staat kaum Erfolgsaussichten: Angesichts der Schwere und Grausamkeit des Mordes hätte selbst eine andere Würdigung des geltend gemachten Kindheitstraumas die Todesstrafe nicht verhindert, argumentierte Tennessee.
Pike hielt dagegen, dem Bundesstaat drohe durch einen weiteren Aufschub kein irreparabler Schaden. Werde die Hinrichtung dagegen freigegeben, verliere sie unwiederbringlich ihr Leben.
Die Mehrheit des Supreme Court folgte dem Eilantrag des Bundesstaates und setzte den Vollstreckungsstopp außer Kraft.
Drei Supreme-Court-Richterinnen widersprechen
Die drei liberalen Richterinnen Sonia Sotomayor, Elena Kagan und Ketanji Brown Jackson widersprachen der Entscheidung.
Sotomayor kritisierte insbesondere, dass Pike hingerichtet werden könne, bevor ihre Einwände gegen das frühere Verfahren ordnungsgemäß geprüft worden seien. Sie sah keinen ausreichenden Grund, den üblichen gerichtlichen Prüfungsweg angesichts der möglichen Folgen einer Fehlentscheidung abzukürzen. Kagan und Jackson schlossen sich ihrer abweichenden Meinung an.
Wenige Stunden später begann Tennessee dennoch mit der Vollstreckung.
Nach zwei Injektionen noch am Leben
Nach Darstellung von Pikes Anwälten hatten die Vollstrecker bis 20.26 Uhr beide vorgesehenen Spritzen mit den tödlichen Chemikalien verabreicht. Pike sei dennoch am Leben gewesen und habe geschnarcht.
Auch Richter Kyle Hixson teilte den Beteiligten anschließend mit, dass der Staat Pike zunächst nicht für tot erklärt habe. Die Gefängnisbehörde habe stattdessen eine medizinische Notfallbehandlung und ihren Transport in ein Krankenhaus angeordnet.
Wie es nun mit der Vollstreckung der Todesstrafe weitergeht, geht aus den bislang vorliegenden Angaben nicht hervor.
Pike ist nach Angaben des Bundesstaates die einzige Frau im Todestrakt von Tennessee. Nach Angaben des Cornell Center on the Death Penalty Worldwide wäre sie die erste Frau seit 1819 gewesen, die der Bundesstaat hingerichtet hätte.
dpa/vv/LTO-Redaktion
Nachdem Supreme Court Tötung doch erlaubt hat: . In: Legal Tribune Online, 01.10.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/61032 (abgerufen am: 08.10.2026 )
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