Nacktvideo im Internet: 55 Mil­lionen Dollar Sch­mer­zens­geld

08.03.2016

Ein Stalker hat eine amerikanische Journalistin beim Umkleiden in ihrem Hotelzimmer heimlich gefilmt und das Video ins Internet gestellt. Das kommt ihn und das Hotel teuer zu stehen: Sie sollen 55 Millionen Dollar Schmerzensgeld zahlen.

Der Circuit Court in Davidson County, Tennessee, hat der amerikanischen Sportjournalistin Erin Andrews wegen eines heimlich aufgenommenen Nacktvideos Schmerzensgeld in Höhe von 55 Millionen Dollar (etwa 50 Millionen Euro) zugesprochen. Die Jury urteilte, dass die Summe zu in etwa gleichen Teilen durch den Täter und den Betreiber des Hotels gezahlt werden müsse, wie die Sports Illustrated berichtet. 

Der Mann hatte zunächst unter einem Vorwand ein Zimmer neben dem von Andrews gebucht und sie dann durch ein Guckloch beim Umkleiden gefilmt. Dieses Guckloch wurde den Hotelbetreibern zum Verhängnis: Wegen des unzureichenden Schutzes der Privatsphäre ihrer Gäste, wurden sie ebenfalls zur Zahlung verurteilt. Nach dem Spruch der Jury soll der Stalker 51 Prozent der 55 Millionen übernehmen, das Hotel 49 Prozent.

Obwohl Schmerzensgeld in den USA weitaus großzügiger bemessen wird, als in Deutschland, ist die Summe auch nach dortigen Maßstäben exorbitant. Nach einer Untersuchung der Carolina Law Review liegt das durchschnittliche Schmerzensgeld für die Hinterbliebenen bei fahrlässig verursachten Todesfällen bei etwa drei Millionen Dollar; Opfer ärztlicher Behandlungsfehler erhalten laut Angaben des US-Justizministeriums in der New York Times durchschnittlich 400.000 Dollar von Jurys.

Anders als die Geschädigten in jenen Fällen hat Andrews zudem keinerlei körperlichen Schaden erlitten. Die psychische Belastung war nach ihrer Aussage erheblich - das Video wurde millionenfach gesehen und zum Medienthema in den USA. Ihrer Karriere hat es allerdings nicht geschadet: Andrews zählt zu den erfolgreichsten Sportjournalisten des Landes, die Anwälte der Hotelbetreiber hatten ihr sogar unterstellt, die Aufnahmen seien mit ihrer Zustimmung als PR-Maßnahme angefertigt worden.

Ob es bei den 55 Millionen bleibt, ist ungewiss. Die Beklagten können Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen und ein Berufsrichter kann die von der Jury festgelegte Summe herabsetzen, wie dies beispielsweise auch im vielzitierten Schmerzensgeld-Urteil wegen Verbrühungen durch zu heiß servierten McDonald's Kaffees geschah.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Nacktvideo im Internet: 55 Millionen Dollar Schmerzensgeld . In: Legal Tribune Online, 08.03.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18716/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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