US-Außenminister Rubio hatte eine "umfassende Kampagne" angekündigt, jetzt wird es ernst: Die Sanktionen treffen Präsidentin Tomoko Akane und einen leitenden Prozessanwalt. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig findet deutliche Worte.
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Für den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) sind es schwierige Zeiten. Ende Juli 2026 wurde der ehemalige Chefankläger Karim Khan seines Amtes enthoben. Die Missbrauchsvorwürfe gegen ihn wurden erstmals im Frühjahr 2024 bekannt, die Aufarbeitung zog sich aber lange hin. Ein solches Amtsenthebungsverfahren gegen den Chefankläger ist in der Geschichte des IStGH beispiellos.
Ohnehin steht der Gerichtshof seit den Haftbefehlen gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und seinen Ex-Verteidigungsminister Joaw Galant unter starkem Druck der US-Regierung. Der IStGH wirft Netanjahu und Gallant Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen im Gaza-Krieg vor.
Bereits im vergangenen Jahr hatten die USA deshalb Sanktionen gegen IStGH-Mitarbeiter verhängt, etwa Einreiseverbote und Vermögenssperren. Erst kürzlich hatte US-Außenminister Marco Rubio eine neue, umfassende "Kampagne" gegen den IStGH angekündigt. Jetzt wird daraus Realität: Es trifft die IStGH-Präsidentin, die Japanerin Tomoko Akane, und den ranghohen senegalesischen Juristen Abdoulaye Seye, einen der führenden Ankläger bei den Ermittlungen gegen Netanjahu. Beide werden von internationalen Finanzdiensten der US-Banken ausgeschlossen, etwaige Vermögenswerte in den USA werden eingefroren. Bis zum 17. September sollen Geschäfte mit ihnen abgewickelt werden.
In einer Pressemitteilung begründete Rubio die Sanktionen damit, dass beide wiederholt an Ermittlungen oder Festnahmen gegen Amtsträger beteiligt gewesen seien, deren Regierungen der Gerichtsbarkeit des IStGH nicht zugestimmt hätten.
Trump-Regierung: IStGH hat Befugnisse "böswillig missbraucht"
Der IStGH darf seine Gerichtsbarkeit nur für Verbrechen ausüben, die auf dem Territorium oder von einem Staatsangehörigen eines Vertragsstaates begangen worden sind. In der Tat zählen weder die USA noch Israel oder Russland zu den Vertragsstaaten.
Allerdings ist Palästina im Jahr 2015 dem IStGH-Statut beigetreten. Eine Vorverfahrenskammer des IStGH stellte 2021 ihre Zuständigkeit für die seit 1967 besetzten Gebiete fest, also das Westjordanland, Ost-Jerusalem und den Gazastreifen. Damit unterfallen Taten, die auf palästinensischem Territorium begangen wurden – auch solche von israelischen Staatsangehörigen – der Gerichtsbarkeit des IStGH, wie Prof. Dr. Aziz Epik und Prof. Dr. Julia Geneuss auf LTO erläuterten. Gleiches gilt für Straftaten von Palästinensern auf israelischem Territorium.
Diese Einschätzung teilt die Trump-Regierung allerdings nicht. Dass der IStGH wiederholt versucht habe, seine Gerichtsbarkeit über Staatsangehörige der USA und anderer Länder auszuüben, die dem nicht zugestimmt haben, schaffe "einen gefährlichen Präzedenzfall für alle Staaten". Der IStGH sei ein "korruptes und in fataler Weise politisiertes supranationales Gericht", das "seine Befugnisse böswillig missbraucht" und sein Mandat überschritten habe. Man werde den "Angriff auf die staatliche Souveränität" nicht tolerieren.
IStGH: "Eklatanter Angriff auf Unabhängigkeit"
Der IStGH verurteilt die neuen Sanktionen als "eklatanten Angriff auf die Unabhängigkeit einer unparteiischen Justizbehörde". Die USA hätten mittlerweile Sanktionen gegen neun der 18 Richterinnen und Richter, die stellvertretende Anklägerin Nazhat Shameem Khan, den stellvertretenden Ankläger Mame Mandiaye Niang, den Ex-Chefankläger Karim Khan sowie einen Mitarbeiter verhängt.
Diese Sanktionen gegen Richter, Staatsanwälte und Mitarbeiter untergraben die Rechtsstaatlichkeit, so der IStGH. Wenn Justizakteure wegen der Anwendung des Rechts bedroht werden, sei auch die internationale Rechtsordnung selbst gefährdet.
Hubig: "Verachtung für die Idee einer Herrschaft des Rechts"
Auch Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig findet deutliche Worte. "Es ist zutiefst bedrückend, dass ausgerechnet die USA einen Frontalangriff auf das Völkerstrafrecht unternehmen. Denn es waren maßgeblich die USA, die dazu beigetragen haben, die Idee des Völkerstrafrechts zu etablieren – mit den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen gegen Hauptverbrecher des NS-Regimes", so Hubig. Aus den jetzigen US-Sanktionen spreche eine "Verachtung für die Idee einer Herrschaft des Rechts, die mit dieser Tradition nicht zu vereinen" sei.
Deutschland habe den IStGH von Beginn an besonders unterstützt und werde dies auch weiterhin tun. "Wir haben – auch aufgrund unserer Geschichte – eine besondere Verantwortung, uns für das Völkerstrafrecht einzusetzen: Auch auf die schlimmsten Verbrechen, die Staaten begehen, muss das Recht eine Antwort geben", sagte Hubig.
Auch der IStGH will sich nicht beirren lassen. "Der Gerichtshof wird sein Mandat weiterhin unabhängig und unparteiisch, in voller Übereinstimmung mit dem Römischen Statut und im Interesse der Opfer internationaler Verbrechen uneingeschränkt erfüllen", heißt es in der Pressemitteilung.
Mit Material der dpa
US-Sanktionen gegen IStGH-Präsidentin Akane: . In: Legal Tribune Online, 19.08.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60678 (abgerufen am: 06.09.2026 )
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