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US-Richter weist Klage zu bekanntem Albumcover ab: Kein Geld für das Nir­vana-Baby

05.09.2022

Das legendäre Cover des Albums "Nevermind" von Nirvana

Das Nirvana-Album "Nevermind" ist eins der weltweit meistverkauften Musikalben. Dementsprechend berühmt ist auch das Coverbild. Foto: picture alliance/ASSOCIATED PRESS/Anonymous / AP Photo/Geffen

Seit über 30 Jahren ziert ein nacktes Baby Nirvanas Plattencover zu "Nevermind", einem der weltweit meistverkauften Musikalben. Das damalige Baby ist heute allerdings 31 Jahre alt - und klagt. Bisher allerdings erfolglos.

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Das Foto eines nackten Babys auf dem Plattencover des Nirvana-Albums "Nevermind" bleibt nach der Entscheidung eines Bezirksgerichts in Los Angeles ohne juristische Folgen. In der Begründung des Gerichts schreibt Richter Fernando Olguin, dass der heute 31 Jahre alte Mann mit seiner Klage zu lange gewartet habe. Er habe mehr als zehn Jahre lang gewusst, dass es sich um einen Gesetzesverstoß handeln könnte, ohne juristische Schritte einzuleiten - daher seien mögliche Ansprüche verfallen und der Fall werde beigelegt.

Der auf dem Album Gezeigte hatte die früheren Bandmitglieder und die Plattenfirma verklagt, weil es sich seiner Meinung nach bei der Aufnahme um kommerzielle Kinderpornografie handelt. Die Rechteverwalter der Band hatten dagegen argumentiert, dass der Mann Jahrzehnte von seiner Berühmtheit profitiert hat und sogar als selbst ernanntes "Nirvana Baby" öffentlich gegen Bezahlung auftrat. Sie forderten, die Klage abzuweisen. Das Bild zeigt ihn als nacktes Baby unter Wasser, wie er in Richtung einer Dollarnote an einem Angelhaken zu schwimmen scheint.

Eine Anwältin des Mannes hat dem Magazin Rolling Stone angekündigt, dass dieser weitere juristische Schritte gegen die Entscheidung einleiten werde. "Das 'Nevermind'-Cover wurde zu einem Zeitpunkt erschaffen, als Spencer ein Baby war und es ist unmöglich für ihn, kein Opfer mehr zu sein, solange die Aufnahme weiter verbreitet wird", sagte sie dem Magazin am Samstag.

Laut Klagetext sieht der Mann seine Genitalien auf dem mehr als 30 Millionen Mal verkauften Album der Band als "lasziv" dargestellt. Er verlangt von Bandmitgliedern und Plattenfirma eine Millionenentschädigung. Das Foto habe bei ihm zu "extremer und dauerhafter emotionaler Belastung" geführt.

Die Erfolgsaussichten des Mannes erachtete das Gericht auch schon dadurch eingeschränkt, dass er das ikonische Motiv selbst mehrere Male nachgestellt hatte. Zuletzt sprang er dafür 2016 zum 25. Jahrestag des Albums in einen Pool - allerdings mit Badehose. Auf seiner Brust ist zudem der Schriftzug "Nevermind" tätowiert.

dpa/ast/LTO-Redaktion

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US-Richter weist Klage zu bekanntem Albumcover ab: . In: Legal Tribune Online, 05.09.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49525 (abgerufen am: 17.11.2025 )

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