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Umstrittenes Gesetz in Kraft: Kali­for­nien lega­li­siert ärzt­liche Ster­be­hilfe

06.10.2015

Das Bild zeigt eine Patientin im Krankenhaus, was die Debatte um ärztliche Sterbehilfe in Kalifornien veranschaulicht.

Im bevölkerungsreichsten US-Bundesstaat Kalifornien dürfen Ärzte todkranke Menschen künftig beim Suizid unterstützen. Gouverneur Jerry Brown ließ das umstrittene Gesetz am Montag durch seine Unterschrift in Kraft treten.

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Die Beihilfe bedeutet, dass der Patient auf seinen Wunsch hin ein Mittel zur Selbsttötung vom Arzt erhält. Zwei Ärzte müssen bestätigen, dass der Kranke nur noch höchstens sechs Monate zu leben hat. In Oregon, Washington, Montana und Vermont ist ärztliche Sterbehilfe bereits legal.

"Ich weiß nicht, was ich tun würde, wenn ich in anhaltenden und qualvollen Schmerzen im Sterben läge", schrieb Gouverneur Brown, der das vom kalifornischen Senat verabschiedete Gesetz noch hätte stoppen können, zu seiner Entscheidung. Er sei aber sicher, dass die vorgesehenen Mittel ihm in diesem Fall Trost spenden würden. "Und dieses Recht würde ich anderen nicht verwehren wollen."

Gegner der Sterbehilfe kritisieren Browns Zustimmung zu dem Gesetz. Dies sei ein schwarzer Tag für Kalifornien, hieß es in einer Mitteilung des Verbands Californians Against Assisted Suicide, dem unter anderem Ärzte, Kirchengruppen und Behindertenverbände angehören.

Auch in Deutschland wird seit längerem über das Thema Sterbehilfe diskutiert. Mehrere Gesetzentwürfe, mit denen jeweils verschiedene Ziele verfolgt werden sollen, haben inzwischen den Bundestag erreicht. Der Entwurf mit dem wohl größten Zuspruch will die geschäftsmäßige Förderung des Suizids unter Strafe stellen. Die Initiatoren verstehen darunter eine wiederholte Suizidbeihilfe. Kritiker sehen in dieser Verschärfung des Strafrechts allerdings die Gefahr, dass Ärzte hierdurch häufig in den Fokus von Staatsanwälten geraten könnten.

una/dpa/LTO-Redaktion

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Umstrittenes Gesetz in Kraft: . In: Legal Tribune Online, 06.10.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17108 (abgerufen am: 14.07.2026 )

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