Aus Sorge vor Strafverfolgung ihrer Soldaten: USA ver­wei­gert Ermit­tlern vom IStGH die Ein­reise

15.03.2019

Die USA machen seit längerer Zeit Stimmung gegen den Internationalen Strafgerichtshof - aus Sorge vor Strafverfolgung ihrer Soldaten. Jetzt gehen sie direkt gegen die Juristen aus Den Haag vor.

Die USA verweigern künftig Mitarbeitern des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) die Einreise, wenn sie gegen US-Bürger in Zusammenhang mit deren Handeln in Afghanistan ermitteln. Das gab Außenminister Mike Pompeo am Freitag in Washington bekannt. Die USA würden die Visa der entsprechenden Personen zurücknehmen und keine neuen erteilen. Der Streit geht auf Foltervorwürfe des Gerichtshofes gegen US-Soldaten und Geheimdienstleute in Afghanistan zurück. Wie viele Personen beim Gerichtshof betroffen sein könnten, wollte Pompeo nicht sagen.

Mit der Aktion wolle man seine eigenen Leute vor der internationalen Strafverfolgung schützen. Die US-Regierung sei entschlossen, ihre Militärangehörigen von Bedrohungen durch den Internationalen Gerichtshof zu verteidigen, sagte Pompeo.

1Einreiseverbote für die IStGH-Ermittler kündigten die USA schon im vergangenen Jahr an. Hintergrund ist ein von Fatou Bensouda im November 2017 gestellter Antrag. Die Chefanklägerin am IStGH wollte mögliche Kriegsverbrechen in Afghanistan untersuchen, an denen auch US-Soldaten beteiligt gewesen sein sollen.

Der Internationale Strafgerichtshof verfolgt Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Seine rechtliche Grundlage ist das 2002 in Kraft getretene Römische Statut. Dem Vertrag sind mehr als 100 Staaten beigetreten. Amerika gehört nicht dazu.

dpa/tik/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Aus Sorge vor Strafverfolgung ihrer Soldaten: . In: Legal Tribune Online, 15.03.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34417 (abgerufen am: 06.10.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen