Druckversion
Freitag, 11.09.2026, 22:15 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/usa-iran-vorlaeufiger-deal-abkommen-beendigung-krieg
Fenster schließen
Artikel drucken
60204

Verhandlungen über Kriegsende: USA und Iran einigen sich auf Deal

15.06.2026

Zwei traditionelle Dhaus segeln am Freitag, dem 19. Mai 2023, an einem großen Containerschiff in der Straße von Hormus vorbei.

Am Freitag soll die Straße von Hormus wieder geöffnet werden. Foto: picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Jon Gambrell.

Die USA und der Iran haben sich auf ein vorläufiges Abkommen geeinigt, es soll am Freitag unterzeichnet werden. Danach soll auch die Straße von Hormus geöffnet werden. Entscheidende Fragen bleiben aber noch offen, etwa zum Atomprogramm.

Anzeige

Nach wochenlangen Verhandlungen haben die USA und der Iran eine vorläufige Übereinkunft für einen Ausweg aus dem Iran-Krieg gefunden. Das bestätigten neben dem Vermittler Pakistan auch die Regierungen der USA und des Irans.

Pakistans Ministerpräsident Shehbaz Sharif erklärte auf der Plattform X, beide Seiten hätten die sofortige und endgültige Beendigung der Militäroperationen an allen Fronten, auch im Libanon, zugesichert. Die offizielle Unterzeichnungszeremonie soll ihm zufolge am Freitag in Genf in der Schweiz stattfinden.

Kurz darauf bestätigte auch US-Präsident Donald Trump den Abschluss eines Abkommens. Der iranische Vizeaußenminister Kasem Gharibabadi sagte laut der Nachrichtenagentur Tasnim, der Text des Abkommens sei fertiggestellt worden.

Die für den weltweiten Öl- und Gashandel wichtige Straße von Hormus soll allerdings erst nach der Unterzeichnung des Abkommens am Freitag geöffnet werden, wie Trump in einem zweiten Post mitteilte. Als Grund nannte der US-Präsident notwendige Arbeiten zur Minenräumung. Die Ölpreise fielen dennoch schon kurz nach Bekanntwerden der Einigung deutlich. Das Ende der US-Seeblockade iranischer Häfen ordnete Trump nach eigenen Angaben "umgehend" an. Auch die iranische Nachrichtenagentur Tasnim berichtete unter Berufung auf namentlich nicht genannte Quellen von einer Öffnung der Meerenge nach einer Unterzeichnung am Freitag.

Tasnim zufolge plant der Iran, nach einer Übergangsfrist von 60 Tagen Gebühren für die Durchfahrt der Straße von Hormus zu verlangen. Die iranischen Medienberichte ließen sich zunächst nicht unabhängig prüfen. Auch kurz nach der Ankündigung einer Waffenruhe im April hatte der Iran eine Art Mautstellensystem in der Meerenge angekündigt. Dies verstößt aber gegen das Recht der friedlichen Durchfahrt, einen der Grundsätze des internationalen Seerechts.

Deutschland will sich an Minenräumung beteiligen

Bundeskanzler Friedrich Merz forderte eine "zielstrebige" Umsetzung des Abkommens. "Weitere Verhandlungen müssen in den nächsten Wochen sicherstellen, dass Iran sein militärisches Nuklearprogramm nachprüfbar beendet." Es dürfe auch keine weiteren Angriffe gegen Israel und andere Nachbarn in der Region geben.

Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien erklärten sich infolge der Einigung bereit, die Wiederaufnahme der Schifffahrt in der Straße von Hormus zu unterstützen. Das umfasse auch "eine rein defensiv ausgerichtete, unabhängige Mission, um die Handelsschifffahrt zu ermutigen und Minenräumung durchzuführen", erklärten Merz, Frankreichs Präsident Emmanuel Macron, der britische Premierminister Keir Starmer und die italienische Ministerpräsidentin Giorgia Meloni in einer gemeinsamen Stellungnahme. 

Wann der Einsatz beginnen wird, ist noch unklar. Trump macht Druck. Er will gleich nach der für Freitag geplanten Unterzeichnung des Abkommens mit der Minenräumung beginnen.

Das deutsche Minenjagdboot "Fulda" und das Versorgungsschiff "Mosel" warten bereits im östlichen Mittelmeer auf ihren Einsatz und könnten in "sieben bis zehn Tagen" in der Straße von Hormus sein, wie es aus dem Verteidigungsministerium heißt. Aus deutscher Sicht braucht es aber ein internationales Mandat, idealerweise einen Beschluss des UN-Sicherheitsrats, dem auch Russland und China angehören. Nach § 1 Abs. 2 des Parlamentsbeteiligungsgesetzes muss auch der Bundestag zustimmen. Er kommt in der kommenden Woche das nächste Mal zusammen. Der stellvertretende Regierungssprecher Sebastian Hille wollte zwar keinen Zeitplan nennen, zeigte sich aber optimistisch, dass die Grundlagen für den Einsatz zügig geschaffen werden könnten.

Israel und Hisbollah gefährdeten Deal mit Angriffen

In den Stunden zuvor hatte der Deal abermals auf der Kippe gestanden. Auslöser dafür waren erneute gegenseitige Angriffe im Konflikt zwischen Israel und der libanesischen Hisbollah-Miliz. Einer Hisbollah-Attacke auf den Norden Israels folgte am Sonntagmittag ein Gegenangriff Israels in Vororten von Beirut. Trump ermahnte daraufhin Israel und rief alle Seiten zur Zurückhaltung auf. Der Angriff bei Beirut hätte nicht stattfinden dürfen, "insbesondere an einem besonderen Tag, an dem wir einem Friedensabkommen mit dem Iran so nahe sind", schrieb Trump.

Eigentlich sind die USA und Israel enge Verbündete. Beide Länder hatten gemeinsam am 28. Februar den Krieg gegen den Iran begonnen. Seit April gilt formal eine Waffenruhe – dennoch kam es mehrfach zu gegenseitigen Angriffen. Der Iran hatte nach den israelischen Angriffen bei Beirut die mögliche Einigung auf ein Abkommen mit den USA infrage gestellt. Die iranischen Revolutionsgarden – die Elitestreitmacht der Islamischen Republik – drohten Israel mit Gegenangriffen.

Eine Hauptbedingung für den Iran bei der Einigung mit den USA war ein Ende der militärischen Handlungen an allen Fronten, auch im Libanon. Teheran hatte mehrfach betont, dass man ohne die Verwirklichung dieser Forderung nicht bereit sei, den diplomatischen Prozess fortzusetzen.

Anzeige

Nicht das Ende des Krieges

Das Abkommen soll der Grundstein sein für weitere Verhandlungen, etwa über Teherans Atomprogramm, den aus Sicht der US-Regierung und ihres Verbündeten Israels wohl wichtigsten Punkt. Und selbst wenn es Bestand haben sollte, bleiben die schwierigsten Fragen ungeklärt, wie Richard Fontaine von der Denkfabrik Center for a New American Security zu bedenken gab. 

Dazu gehörten neben dem Atomprogramm auch die Unterstützung von iranischen Verbündeten in der Region oder der Umgang mit dem iranischen Raketen- und Drohnenarsenal. Die im Rahmenabkommen ausgesparten Punkte seien damit genau die, die erst zum Krieg geführt hätten, schrieb er auf der Plattform X. Die vorläufige Einigung sei somit keinesfalls das Ende des Krieges, nicht einmal "der Anfang vom Ende". Sie könne aber ein erster Schritt in die richtige Richtung sein, meint Fontaine.

UN-Generalsekretär António Guterres hat die Einigung als "entscheidenden Schritt" auf dem Weg zu einer friedlichen Dauerlösung des Konflikts gewürdigt. Die Vereinten Nationen stünden jederzeit zur Unterstützung bereit.

Die USA und Israel hatten ihren Krieg gegen den Iran auch immer wieder damit begründet, dass der Erzfeind des jüdischen Staates nicht in den Besitz von Atomwaffen gelangen dürfe. Ob es in den geplanten Folgeverhandlungen nach dem Rahmenabkommen tatsächlich zu einer Einigung über das umstrittene iranische Atomprogramm kommt, ist fraglich.

dpa/fkr/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Verhandlungen über Kriegsende: . In: Legal Tribune Online, 15.06.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60204 (abgerufen am: 12.09.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Krieg
    • Seerecht
    • USA
Außenansicht des Eingangs zum Russischen Haus in der Berliner Friedrichstraße 02.09.2026
Russland

Nach Drohnen-Vorfall:

Wie kann man das Rus­si­sche Haus jetzt sch­ließen?

Als Reaktion auf hybride Angriffe will Deutschland das russische Generalkonsulat in Bonn schließen und den Vertrag über das Russische Haus kündigen. Aber was heißt das und wie soll das rechtlich gehen? Das erläutert Patrick Heinemann.

Artikel lesen
Tupac Shakur in seiner Rolle als Ezekiel 'Spoon' Whitmore im Film Gridlock'D. 01.09.2026
Mord

Mord an Rapper Tupac Shakur:

Mut­maß­li­cher Draht­zieher schuldig gespro­chen

Der Mord an dem Rapper Tupac Shakur schockierte 1996 die Öffentlichkeit - und warf viele Fragen auf. 30 Jahre später haben die Geschworenen ihr Urteil gefällt.

Artikel lesen
Ein Handy, auf dem die Apps der Meta-Angebote Facebook und Instagram zu sehen sind 27.08.2026
Social Media

Vergleich in den USA:

Meta zahlt 17 Mil­li­arden Dollar im Streit um Social-Media-Sucht

Mehrere US-Bundesstaaten werfen dem Meta-Konzern vor, Kinder nach Instagram und Facebook süchtig gemacht zu haben. Meta weist das zurück – und schon eine Woche nach Prozessbeginn kommt es zu einem milliardenschweren Vergleich.

Artikel lesen
Mitarbeiter des Wahlamts sortieren die per Briefwahl eingegangenen Stimmzettel für die Vorwahlen in Kalifornien. 25.08.2026
Wahlrecht

Streit um Briefwahl in den USA:

Trumps Dekret wirkt vor­läufig weiter

Ein amerikanisches Bundesgericht hatte Trumps Pläne gestoppt, die Regeln für die Briefwahl in den USA zu verschärfen. Nun hat der Supreme Court diese einstweilige Verfügung aufgehoben. Eine Entscheidung in der Sache steht jedoch noch aus.

Artikel lesen
Ein Mann in Uniform trinkt Bier, im Vordergrund sein Schützenhut 23.08.2026
Föderalismus

Briten schaffen "Nordrhein/Westfalen":

Wie ein sau­er­län­di­scher Schüt­zen­ve­rein sein Fest­zelt verlor

Auf Anordnung der britischen Besatzungsmacht entstanden zum 23. August 1946 drei neue Länder, darunter "Nordrhein/Westfalen". Im strikt geordneten Deutschland sorgte das für viel Wirrwarr, denn Eigentum wie Zuständigkeiten gingen verloren.

Artikel lesen
Meta-Chef Mark Zuckerberg verlässt umringt von Begleitern ein Gerichtsgebäude. 19.08.2026
Metaverse

US-Bundesstaaten klagen gegen Metas App-Design:

Machen Face­book und Ins­ta­gram Kinder süchtig?

Zahlreiche US-Bundesstaaten werfen Meta vor, seine Plattformen gezielt suchtfördernd gestaltet zu haben. Der Prozess könnte Milliarden kosten und zentrale Funktionen verändern. Auch für Deutschland ist er relevant. 

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Dentons
Rechts­an­walt M&A / Ven­tu­re Tech­no­lo­gy

Dentons, Ber­lin

Logo von HUK-COBURG
Ju­rist Pro­dukt­ent­wick­lung / Kfz-Ver­si­che­rung (w/m/d)

HUK-COBURG, Co­burg

Logo von Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom LLP
As­so­cia­te (m/w/d) Dis­pu­te Re­so­lu­ti­on

Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom LLP, Frank­furt am Main

Logo von ADVANT Beiten
(Se­nior) As­so­cia­te (w/m/d) – Ar­beits­recht

ADVANT Beiten, Frei­burg im Breis­gau

Logo von SEFE Securing Energy for Europe GmbH
Le­gal Coun­sel (m/w/d)

SEFE Securing Energy for Europe GmbH, Ber­lin

Logo von Freshfields
Ac­co­unts Payab­le Ana­lyst (m/w/d)

Freshfields, Frank­furt am Main

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Rechts­an­walt / Steu­er­be­ra­ter (m/w/d) (Un­ter­neh­mens-) Nach­fol­ge /...

Flick Gocke Schaumburg, Düs­sel­dorf

Logo von GÖRG
Prak­ti­kan­ten­pro­gramm GÖR­Glaw ta­l­ents

GÖRG, Frank­furt am Main

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Hengeler Mueller
Roadshow USA - New York

15.10.2026, New York

Logo von Hengeler Mueller
Roadshow USA - Chicago

17.10.2026, Chicago

Logo von SIDLEY Austin (CE) LLP
Ladies First Event 2026

30.10.2026, München

Vorbehaltene Rechte des Übergebers und deren richtige Besicherung

14.09.2026

UpDate: Fristverlängerungsanträge – Berufungsbegründung – aktuelle Rechtsprechung des BGH

14.09.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH