Nach Supreme-Court-Urteil zur Abtreibung: US-Reprä­sen­t­an­ten­haus stimmt für gleich­ge­sch­lecht­liche Ehe

20.07.2022

Einige Rechte in den USA sind nicht per Gesetz verankert, sondern vom Supreme Court geschaffen. Dass dieser das leicht ändern kann, hat das Urteil zum Abtreibungsrecht gezeigt. Die Demokraten wollen jetzt schnell reagieren.

Das US-Repräsentantenhaus hat dafür gestimmt, das Recht auf gleichgeschlechtliche Ehe per Bundesgesetz zu schützen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde am Dienstag überparteilich mit 267 zu 157 Stimmen verabschiedet. Alle Gegenstimmen kamen von Republikanern - allerdings stimmten auch 47 republikanische Abgeordnete dafür. Dennoch hat das Vorhaben aufgrund der knapperen Mehrheitsverhältnisse keine großen Chancen im Senat.

Hintergrund für die Abstimmung ist die jüngste Entscheidung des Obersten Gerichts der Vereinigten Staaten, das Recht auf Abtreibung zu "kippen". Da dieses Recht nicht per Bundesgesetz verankert ist, können die Bundesstaaten nun weitreichende Einschränkungen und Verbote erlassen. In zahlreichen Bundesstaaten ist dies bereits geschehen. LTO berichtete ausführlich darüber, wie der Supreme Court in zehn Tagen die USA veränderte und was in Zukunft noch geschehen könnte.

Mit ihrem Versuch, das Recht auf die gleichgeschlechtliche Ehe per Bundesgesetz festzuschreiben, wollen die Abgeordneten verhindern, dass dieses Recht auf ähnliche Weise wie das Abtreibungsrecht verschärft werden könnte. Mit einem Urteil (Obergefell v. Hodges) hat das Gericht zwar 2015 das Recht auf gleichgeschlechtliche Ehe als von der US-Verfassung gedeckt erklärt. Doch inzwischen hat das Gericht eine deutliche rechtskonservative Mehrheit - und mit ihr könnte es diese und andere Entscheidungen auch wieder revidieren. Sollte das passieren und keine Bundesgesetzgebung entgegenstehen, könnten Bundesstaaten sich weigern, die gleichgeschlechtliche Ehe anzuerkennen. Das Gesetz soll auch die Ehe zwischen Menschen verschiedener Ethnien schützen.

Auch Recht auf Verhütung auf dem Prüfstand

Großes Entsetzen hatte zuletzt eine Stellungnahme des erzkonservativen Richters Clarence Thomas ausgelöst, die er im Zuge des Abtreibungsurteils veröffentlich hatte. Er schrieb, dass auch Entscheidungen, die das Recht auf Verhütung, die gleichgeschlechtliche Ehe oder Sex unter gleichgeschlechtlichen Partnern verankern, auf den Prüfstand gehörten. Dabei nannte er auch explizit den Fall Obergefell v. Hodges. Zwar betonten die restlichen konservativen Richter, dass das aktuelle Urteil zur Abtreibung diese Präzedenzfälle nicht infrage stelle. Doch viele Menschen in den USA befürchten, dass es auch hier einen Sinneswandel am Supreme Court geben könnte.

Hinzu kommt, das ein Bundesgesetz aus dem Jahr 1996 die Ehe als Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau definiert und weitere Einschränkungen vorsieht. Der damalige demokratische US-Präsident Bill Clinton hatte es unterzeichnet. Mit Urteilen des Supreme Courts - wie etwa Obergefell v. Hodges - ist dieses Gesetz zwar de facto aufgehoben. Seit Jahren versuchen Abgeordnete aber ein Bundesgesetz zu verabschieden, dass das Recht auf gleichgeschlechtliche Ehe festschreibt und damit das Gesetz aus dem Jahr 1996 ein für alle mal verbindlich aufhebt. Bisher sind sie damit immer gescheitert.

Erfolg im Senat unwahrscheinlich

Besonders gut dürften die Chancen auch dieses Mal nicht stehen. Unwahrscheinlich ist, dass der Entwurf auch den Senat passieren wird. Dort haben die Demokraten nur eine hauchdünne Mehrheit und sind bei zahlreichen Vorhaben auf Stimmen der Republikaner angewiesen, um ein Gesetz überhaupt zur Abstimmung zu bringen. Offen war auch, wann der Senat sich überhaupt mit dem Entwurf befassen wird. Der demokratische US-Präsident Joe Biden hatte deutlich gemacht, dass er den Gesetzentwurf unterstützt.

Erst in der vergangenen Woche hatte das Repräsentantenhaus für ein Gesetz gestimmt, dass das Recht auf Abtreibung schützt. Dieser Entwurf dürfte im Senat höchstwahrscheinlich scheitern.

dpa/pdi/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Nach Supreme-Court-Urteil zur Abtreibung: . In: Legal Tribune Online, 20.07.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49101 (abgerufen am: 11.11.2024 )

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