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Völkermord in Namibia: US-Gericht weist Klage gegen Deut­sch­land ab

07.03.2019

Noch aus der Kolonialzeit: Altes Amtsgericht in Swakopmund, Namibia

(c) GordonGrand - stock.adobe.com

Die deutschen Kolonialherren haben die Menschen im heutigen Namibia brutal unterdrückt. Ihre Nachfahren wollen Schadenersatz - doch ein US-Gericht weist ihre Klage ab. Jetzt richtet sich der Blick wieder auf politische Verhandlungen.

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Die Nachkommen der Opfer des Völkermordes der deutschen Kolonialmacht im heutigen Namibia sind in den USA mit einer Klage gegen die Bundesrepublik gescheitert. Die betroffenen Volksgruppen der Herero und Nama hatten auf eine Milliardenentschädigung gehofft. Ein Gericht in New York wies ihre Klage jetzt allerdings zurück. Die Bundesrepublik sei immun gegen eine solche Klage, entschied Richterin Laura Taylor Swain am Mittwoch. Anwalt Kenneth McCallion, der die Stämme vertritt, behielt sich weitere Schritte vor. 

Der Oberhäuptling des Volkes der Herero, Vekuii Rukoro, kündigte am Donnerstag in Windhuk an, in Berufung gehen zu wollen. Die Richterin habe in der Ablehnung der Zuständigkeit "grundlegende Fehler" gemacht, erklärte Rukoro. "Das ist nur ein zeitlich begrenzter Rückschlag auf unserem Weg und in keiner Weise das Ende des Kampfes", so Rukoro. "Wir haben eine Schlacht verloren, aber der Krieg geht weiter und wir sind zuversichtlich, dass wir am Ende siegen werden."

Die Bundesregierung hatte seit der Einreichung der Klage vor zwei Jahren erklärt, es gebe keine rechtliche Grundlage für das Verfahren. Berlin forderte die Einstellung. Ein Erfolg galt immer als unwahrscheinlich. Doch falls die Kläger gesiegt hätten, wären später vermutlich auch andere Volksgruppen aus früheren Kolonien gegen Deutschland vor Gericht gezogen. 

Erster Genozid des 20. Jahrhunderts

Im 19. Jahrhundert wollte sich Deutschland neben anderen europäischen Mächten mit neuen Kolonien ebenfalls "einen Platz an der Sonne" ergattern. Von 1884 bis 1915 hielt das Kaiserreich daher weite Gebiete des heutigen Namibias besetzt. Die Kolonialherren schlugen Aufstände der Volksgruppen der Herero und Nama zwischen 1904 und 1908 brutal nieder. Deutsche Truppen töteten Historikern zufolge etwa 65.000 der 80.000 Herero und mindestens 10.000 der 20.000 Nama. Historiker sehen darin den ersten Genozid des 20. Jahrhunderts. Inzwischen spricht auch die Bundesregierung von einem Völkermord.

Die Abweisung der Klage ebnet den Weg für eine umfassende politische Aufarbeitung der Gräueltaten im damaligen "Deutsch-Südwestafrika". Die Bundesregierung verhandelt seit 2015 mit der namibischen Regierung, um mit einem umfassenden Abkommen die Wunden der Vergangenheit zu schließen. Die Abweisung der Klage sei absehbar gewesen, erklärte der deutsche Verhandlungsführer, Ruprecht Polenz. "Wir haben deshalb immer gesagt, dass es nicht um eine rechtliche, sondern um eine politisch-moralische Frage geht", erklärte Polenz.

Berlin lehnt eine Zahlung von Reparationen an Namibia kategorisch ab, bietet aber unter anderem mehr Geld für Entwicklungsprojekte und eine offizielle Entschuldigung von höchster Stelle an. Die Klage in New York hatte die Verhandlungen ins Stocken gebracht. Nun hoffen alle Seiten auf einen raschen Abschluss der Gespräche. Der namibische Verhandlungsführer, Zed Ngavirue, sagte am Donnerstag, dass es in den jüngsten Gesprächen bereits gute Annäherungen gegeben habe. Jetzt müsse "eine zufriedenstellende Lösung gefunden werden". Die nächste Verhandlungsrunde soll im April in Berlin stattfinden. 

Auswärtiges Amt spricht seit 2015 von "Völkermord"

Für die Vertreter der Herero und Nama wird jedoch auch das beste Verhandlungsergebnis nicht zufriedenstellend sein. Namibias Regierung wird vom Volk der Ovambo dominiert, weswegen sich die Nama und Herero nicht ausreichend vertreten fühlen. Wenn sich das Format der Verhandlungen nicht grundsätzlich ändere, "werden wir diese Gespräche weiterhin als illegitim zurückweisen", sagte Oberhäuptling Rukoro. 

Deutschlands Kolonialherrschaft in Namibia endete mit dem Ersten Weltkrieg. Die dort im Namen des Kaiserreichs verübten Gräueltaten gerieten in Deutschland vor allem nach den Schrecken des Holocausts und des Zweiten Weltkriegs in Vergessenheit. Jahrzehntelang vermied es die Bundesregierung dann, das Schicksal der Herero und Nama als "Völkermord" zu bezeichnen. Erst 2015 rang sich das Auswärtige Amt zu einer neuen Haltung durch: "Der Vernichtungskrieg in Namibia von 1904 bis 1908 war ein Kriegsverbrechen und Völkermord", hieß es damals. 

Namibia mit seinen rund 2,5 Millionen Einwohnern ist von der Fläche her etwa doppelt so groß wie Deutschland. Bis zur Unabhängigkeit 1990 war das Land von Südafrika besetzt, das dort seine rassistische Apartheid-Politik durchsetzte. Die Kluft zwischen Arm und Reich – und das heißt oft zwischen Schwarzen und Weißen - ist immer noch groß. 

In Namibia gibt es noch viele Spuren der deutschen Vergangenheit. Das reicht von der Architektur in Städten wie Swakopmund bis hin zum Bier, das nach deutschem Reinheitsgebot gebraut wird. Zudem gibt es eine deutschsprachige Tageszeitung. Schätzungen zufolge ist Deutsch noch für rund 14 000 Namibier Muttersprache.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Völkermord in Namibia: . In: Legal Tribune Online, 07.03.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34261 (abgerufen am: 06.10.2026 )

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