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Mord am Kasseler Regierungspräsidenten: Jetzt live: Urteils­ver­kün­dung des BGH zum Mord­fall Lübcke

25.08.2022

Richter stehen im Gerichtssaal, während das Urteil im Mordfall Lübcke verkündet wird. Spannende Atmosphäre, bedeutende rechtliche Entscheidung.

Im historischen Mordprozess Lübcke spricht der BGH jetzt sein Urteil Collage LTO: Lübcke: picture alliance | Uwe Zucchi / BGH:picture alliance  | Uli Deck

Im Mordprozess Lübcke haben alle Beteiligten Revision eingelegt. So wollen etwa die Familie Lübcke und der GBA, den Freispruch von Markus H. kippen. Stephan Ernst wendet sich gegen die Mordverurteilung. Jetzt das Urteil des BGH.  

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Stephan Ernst hatte in der Nacht zum 2. Juni 2019 den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) auf dessen Terrasse im Landkreis Kassel erschossen. Der damals 46-Jährige hatte dem Bundesanwalt zufolge ein rechtsextremistisches, fremdenfeindliches Motiv. Auslöser sollen Äußerungen Lübckes gewesen sein, der 2015 die Aufnahme von Flüchtlingen vehement verteidigte. 

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt verurteilte Ernst am 28.01.2021 wegen Mordes zu lebenslanger Haft. Es stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Eine anschließende Sicherungsverwahrung behielt sich das Gericht vor. Vom Vorwurf des versuchten Mordes am Flüchtling Ahmed I. sprach das Gericht Ernst hingegen frei (Urt. v. 28.01.2021, Az. 5-2 StE 1/20 - 5a). Das OLG sprach den Mitangeklagten Markus H. von der Behilfe zum Mord frei und verurteilte ihn zu einer Bewährungsstrafe wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. 

Jetzt ist der BGH am Zug. Für 10:30 Uhr ist die Urteilsverkündung angekündigt. Phoenix überträgt live:

Revisionsanträge 

Alle Beteiligten haben Revision gegen das Urteil eingelegt. Stephan Ernst versucht mit der allgemeinen Sach- und Verfahrensrüge die Aufhebung des Mordurteils gegen ihn zu erreichen. Er meint, es liege nur ein Totschlag vor. Die Bundesanwaltschaft ist der Überzeugung, dass Ernst auch wegen versuchten Mordes am Geflüchteten Ahmed I. hätte verurteilt werden müssen. Nebenkläger I. selbst ist der gleichen Auffassung, hat ebenfalls Revision eingelegt. 

Die Bundeanwaltschaft wendet sich zudem gegen den Freispruch wegen Beihilfe zum Mord für den Mitangeklagten Markus H. Ebenso die Familie Lübcke, die über die Bundesanwaltschaft hinausgehend von einer Mittäterschaft von Markus H. überzeugt ist. Der wiederum macht Revision wegen eines Waffendelikts geltend.

Aufsehenerregender Prozess vor dem OLG Frankfurt

Der Prozess vor dem OLG Frankfurt war in vielerlei Hinsicht aufsehenerregend. So lagen drei unterschiedlichen Versionen von Geständnissen des Stephan Ernst vor. Dies auch, weil mitten im Verfahren ein Vernehmungsvideo von Ernst aus dem Ermittlungsverfahren an das öffentlich-rechtliche Format StrG-F geleaked und veröffentlicht wurde. Dies führte zu kontroversen Diskussionen, auch vor Gericht.

picture alliance/dpa/Getty Images Europe/Pool | Thomas LohnesZudem sagten insgesamt vier Strafverteidiger von Ernst selbst als Zeugen aus, nachdem dieser sie von der Schweigepflicht befreite. Gegen einen der Verteidiger leitete die Staatsanwaltschaft Kassel auch ein Ermittlungsverfahren ein, nachdem Ernst behauptete, diese habe ihm zu einer Falschbeschuldigung von Markus H. als eigentlichen Haupttäter geraten. Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt, u.a. mit der Überlegung, dass die Aussage von Ernst allein nicht zur Überzeugungsbildung ausreichen werde.

fz-LTO-Redaktion

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Mord am Kasseler Regierungspräsidenten: . In: Legal Tribune Online, 25.08.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49420 (abgerufen am: 10.09.2026 )

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