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Beschluss auf Justizministerkonferenz: Bald Live-TV aus dem Ge­richts­saal?

18.06.2015

Kamera

© rtype - Fotolia.com

Live-Übertragungen aus dem Gerichtssaal wie in den USA? Das könnte auch hier bald Realität werden. Zumindest, wenn es um Urteilsverkündungen der Bundesgerichte, sehr medienrelevante und historisch bedeutsame Prozesse geht.

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Urteilsverkündungen oberster Bundesgerichte sollen bald grundsätzlich von Medien übertragen werden können. Das sieht ein Beschluss der Justizministerkonferenz vor, die bis Donnerstag in Stuttgart tagte.

Zudem soll es bei Gerichtsverfahren, bei denen ein großes Medieninteresse besteht, eine Tonübertragung für Journalisten in einen Nebenraum geben.

Damit würde eine Lehre aus dem Prozess gegen das mutmaßliche Mitglied der Neonazi-Terrorzelle NSU, Beate Zschäpe, vor dem Oberlandesgericht in München gezogen werden. Dort hatte das Interesse der Journalisten zum Prozessauftakt bei weitem die Zahl der verfügbaren Plätze überstiegen.

Ein weiterer Vorschlag der Ressortchefs: Gerichtsverfahren von herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung sollen in Ton und Bild für die Nachwelt dokumentiert werden.

Die Konferenz bat Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), einen Gesetzentwurf zu diesen Punkten auszuarbeiten.

TV-Übertragung aus Gerichtssälen im In- und Ausland

Derzeit gilt in Deutschland der § 169 S. 2 Gerichtsverfassungsgesetz: "Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung [des Inhalts von Gerichtsverhandlungen] sind unzulässig".

Bereits mehrfach hatte es Vorstöße seitens des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) gegeben, zumindest mündliche Verhandlungen des BVerfG für die TV-Kameras zu öffnen. Diese Vorschläge stießen jedoch auf breite Kritik.

In den USA sind dagegen Fernsehübertragungen aus dem Gerichtssaal wie etwa das berühmte Mordverfahren gegen O.J. Simpson zulässig. Eine Ausnahme bildet nur der Supreme Court. Auch das Verfahren gegen Oscar Pistorius lief in Südafrika im TV. In England ist das Filmen vor Gericht seit 2012 gestattet.

dpa/age/LTO-Redaktion

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Beschluss auf Justizministerkonferenz: . In: Legal Tribune Online, 18.06.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15925 (abgerufen am: 14.07.2026 )

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