Revision eingelegt: BGH soll Urteil gegen Sven Lau über­prüfen

27.07.2017

Am Mittwoch verurteilte das OLG Düsseldorf den Islamistenführer Sven Lau zu fünfeinhalb Jahren Haft. Sein Anwalt hat nun Revision eingelegt.

Islamistenführer Sven Lau wird ein Fall für den Bundesgerichtshof (BGH). Lau war am Mittwoch vom Düsseldorfer Oberlandesgericht als Terrorhelfer verurteilt worden. Er habe bereits am Donnerstag gegen das Urteil Revision eingelegt, teilte dessen Verteidiger Mutlu Günal auf dpa-Anfrage mit. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) konnte dies zunächst nicht bestätigen.

Das hatte Lau am Mittwoch zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Das OLG Düsseldorf sprach den 36-Jährigen der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung in vier Fällen schuldig. Lau habe die islamistische Terrormiliz Jamwa mit Kämpfern, Geld und militärischem Gerät unterstützt.

Die Bundesanwaltschaft hatte sechseinhalb Jahre Haft gefordert. Der Verteidiger hatte einen Freispruch beantragt. Lau gehört gemeinsam mit Pierre Vogel zu den bekanntesten Gesichtern des radikalen Islam in Deutschland.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Revision eingelegt: . In: Legal Tribune Online, 27.07.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23677 (abgerufen am: 15.10.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen