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Urteil rechtskräftig: Ampel muss Maß­nahmen zu Kli­ma­schutz nach­schärfen

17.09.2024

Demonstranten tragen Masken und Schilder, fordern Maßnahmen für Klimaschutz und erinnern an das Pariser Klimabkommen.

Aktivisten der DUH vor einer Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Foto: picture alliance/dpa | Sebastian Gollnow

Teilerfolg für die Deutsche Umwelthilfe: Die Bundesregierung muss mehr tun, um ihre Klimaziele zu erreichen. Ein Urteil, das den Klima-Beitrag von Mooren und Wäldern betrifft, ist nun rechtskräftig.

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Die Bundesregierung muss ihre Maßnahmen für mehr Klimaschutz in Teilen nachschärfen. Das Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg hatte Mitte Mai in zwei Fällen geurteilt, die von der Bundesregierung im Klimaschutzprogramm vorgesehenen Maßnahmen reichten nicht aus, um die Klimaziele zu erreichen (Urt. v. 16.05.2024, Az. OVG 11 A 31/22); LTO hatte berichtet. Eines dieser Urteile ist seit Freitag rechtskräftig.

Bei der Entscheidung, die aufgrund einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gefallen war, geht es um den Klimaschutz im Sektor Landnutzung. Gemeint ist der Beitrag, den vor allem Moore und Wälder als CO2-Senken zum Erreichen der Klimaziele der Bundesregierung beisteuern sollen. Das Bundesumweltministerium (BMUV) bestätigte auf dpa-Anfrage, dass keine Revision gegen das Urteil eingelegt worden sei.

"Wir haben die Begründung des Urteils sorgfältig geprüft und keine Ansatzpunkte gefunden, die Anlass zur Einlegung einer Revision gegeben hätten", erklärte ein Sprecher des Umweltministeriums. Dem Haus sei bewusst, dass die Klimaziele für diesen Sektor "sehr ambitioniert" seien, hieß es weiter. Es arbeite daran, den Klimaschutz im Landsektor zu verbessern.

Zweite Klage zu Klimaschutzprogramm noch nicht rechtskräftig

Im Landnutzungssektor will die Bundesregierung bis 2045 insgesamt 40 Millionen Tonnen Kohlenstoffdioxid-Äquivalente einsparen. Eine zentrale Maßnahme sei etwa das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz, für das bis 2028 insgesamt 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung stünden. Es werde helfen, "intakte Wälder und Auen und gesunde Moore" zu schaffen. Das Programm sehe außerdem einen Nachsteuerungsmechanismus vor, den das Ministerium jetzt nach eigenen Angaben nutzen wird, um das Urteil umzusetzen.

"Die positive Wirkung dieses Urteils für den Naturschutz und die Landnutzung ist gar nicht zu überschätzen", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner. "Die Regierung Scholz wird damit gezwungen, auch in Land- und Forstwirtschaft endlich mehr für Klimaschutz und Natur zu tun."

Über eine zweite Klage zum Klimaschutz in anderen Sektoren, bei der das Gericht der DUH im Mai ebenfalls Recht gegeben hatte, muss dagegen das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in der Revision entscheiden. Dieses Programm gilt als eine Art Gesamtplan der Bundesregierung, um Treibhausgasemissionen zu senken. Es listet zahlreiche Maßnahmen in verschiedenen Sektoren wie Verkehr, Energie, Gebäude, Industrie und Landwirtschaft auf. Der Bereich Landnutzung ist als eigener Sektor im Klimaschutzgesetz verankert und soll helfen, einen kleinen Teil der Treibhausgasemissionen zu senken, damit die Gesamtrechnung aufgeht.

dpa/xp/LTO-Redaktion

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Urteil rechtskräftig: . In: Legal Tribune Online, 17.09.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55421 (abgerufen am: 17.03.2026 )

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