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Urteil im Budapest-Komplex in Ungarn: Acht Jahre Frei­heits­strafe für Maja T.

von Tanja Podolski

04.02.2026

Maja T. im Gerichtssaal bei der Urteilsverkündung

Maja T. bei der Urteilsverkündung in Budapest. Foto: Marton Monus - dpa picture alliance

Das Gericht in Ungarn hat Maja T. zu acht Jahren Freiheitsstrafe wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft und alle Angeklagten haben Berufung eingelegt.

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Die non-binäre Maja T. ist in Budapest zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Person als Mitglied einer kriminellen Vereinigung anlässlich des sogenannten Tags der Ehre in Budapest Anfang 2023 an gewaltsamen Übergriffen u. a. mit Teleskopschlagstöcken beteiligt war. Die Angriffe richteten sich gegen mutmaßliche Mitglieder der rechtsextremen Szene. 

Das Gericht verurteilte T. in zwei Fällen wegen Mittäterschaft an einer versuchten gefährlichen Körperverletzung und in zwei Fällen als Gehilfin an versuchten gefährlichen Körperverletzungen – alles im Rahmen einer kriminellen Vereinigung. Das sagte der deutsche Anwalt von Maja T., Sven Richwin, gegenüber LTO. Neben den beiden deutschen Anwälten – neben Richwin auch Anwalt Maik Elster - hat T. einen ungarischen Verteidiger. 

Da die Staatsanwaltschaft Berufung gegen das Urteil eingelegt hat, hat auch Maja T. selbst bereits Berufung eingelegt. Dieses Rechtsmittel ist in Ungarn ein rein schriftliches Verfahren, erklärt Richwin.

Freiheitsstrafen auch gegen zwei weitere Angeklagte

Maja T. befindet sich nach einer rechtswidrigen Überstellung seit Mitte 2024 in Ungarn in Untersuchungshaft. Die Untersuchungshaft soll auch in Ungarn angerechnet werden können. Die Bundesregierung hatte sich allerdings zusichern lassen, dass eine Strafvollstreckung in Deutschland erfolgen kann. Mit der Einlegung der Berufung ist ein weiterer zwangsweiser Verbleib in Ungarn denkbar, die Haftbedingungen hatte T. mehrfach als unmenschlich kritisiert. 

Das Gericht blieb mit acht Jahren deutlich unter dem möglichen Höchstmaß nach ungarischem Recht, danach wäre eine Freiheitsstrafe von bis zu 24 Jahren möglich gewesen. Dieses Strafe hatte die Staatsanwaltschaft auch gefordert. Vor Prozessauftakt hatte das Gericht eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren angeboten, wenn T. die Vorwürfe einräumt. Die hatte das abgelehnt, die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

Gegen zwei weitere Angeklagte, die deutsche Anna M. und den Italiener Gabriele M., wurden die Urteile in deren Abwesenheit verkündet. Anna M. wurde zu zwei Jahren Haft auf Bewährung wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung verurteilt, Gabriele M. zu sieben Jahren Freiheitsstrafe – bei ihm sind die genauen Tatvorwürfe nicht bekannt. Auch diese beiden haben Berufung eingelegt.

Anwalt erleichtert, weil sehr viel höhere Strafe im Raum stand

Anwalt Richwin zeigte sich gegenüber LTO "überrascht" von dem Strafmaß. Die Staatsanwaltschaft habe – auch mit den geforderten vollen 24 Jahren Freiheitsstrafe – versucht, maximalen Druck aufzubauen. Die Stimmung an diesem 16. Tag im Gerichtssaal sei anders gewesen als die vorherigen Prozesstage. Die Urteilsverkündung wurde von massiver Medienpräsenz begleitet. Der Richter habe eine "ganz neue Tonart" angeschlagen. "Trotzdem sind es acht Jahre", so Richwin. "Eine gewisse Erleichterung kommt also nur daher, dass eine Strafe im Raum stand, die völlig unverhältnismäßig gewesen wäre", so der Anwalt. 

Martin Schirdewan, Ko-Vorsitzender der Linksfraktion im Europaparlament, hatte mehrere Prozesstage in Budapest begleitet, T. in der Untersuchungshaft besucht und war auch zur Urteilsverkündung vor Ort. "Das heutige Urteil gegen Maja T. ist Ergebnis eines politischen Schauprozesses, der niemals in Ungarn hätte stattfinden dürfen", teilte er mit. "Acht Jahre Haft im Zuchthaus sind unverhältnismäßig. Trotz der lückenhaften, lediglich auf Indizien bauende Anklage, folgte der Richter der Linie der Staatsanwaltschaft und befand Maja schuldig, auch wenn das Strafmaß nicht deren geforderte drakonische Höhe hat.“ 

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Urteil im Budapest-Komplex in Ungarn: . In: Legal Tribune Online, 04.02.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59231 (abgerufen am: 09.06.2026 )

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