Das Urteil gegen den islamistischen Attentäter wegen eines tödlichen Angriffs auf US-Soldaten am Frankfurter Flughafen ist rechtskräftig. Wie der BGH am Dienstag mitteilte, wurde die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen.
Der für Staatsschutzstrafsachen zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat die Revision des Angeklagten, die sich insbesondere gegen die Annahme der besonderen Schwere der Schuld richtete, als unbegründet verworfen. Die Verurteilung ist daher rechtskräftig (Beschl. v. 02.10.2012, Az. 3 StR 202/12).
Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte den 22-Jährigen im Februar wegen zweifachen Mordes und dreifachen Mordversuchs zu lebenslanger Haft verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit ist eine Entlassung aus der Haft nach 15 Jahren ausgeschlossen.
Der Mann hatte im März 2011 in einem Bus am Frankfurter Flughafen zwei amerikanische Soldaten erschossen und zwei andere lebensgefährlich verletzt. Nur eine Ladehemmung seiner Pistole verhinderte, dass er noch mehr Menschen tötete. Mit dem Attentat wollte der im Kosovo geborene Frankfurter nach Feststellung des Gerichts einen Beitrag zum "Dschihad" leisten und den Einsatz der Soldaten in Afghanistan verhindern. Der Angeklagte war kein Mitglied einer Terrorgruppe, sondern hatte sich im Internet selbst radikalisiert.
dpa/tko/LTO-Redaktion
BGH zum Angriff auf US-Soldaten: . In: Legal Tribune Online, 16.10.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7321 (abgerufen am: 09.11.2024 )
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