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BVerfG erklärt Merkel-Aussagen für verfassungswidrig: Knapp an der Sen­sa­tion vorbei

von Dr. Felix W. Zimmermann

15.06.2022

Felix W. Zimmermann vor Ort in Karlsruhe zum BVerfG-Urteil über Aussagen von Angela Merkel auf der Pressekonferenz in Südafrika 2020  Foto links: picture alliance/dpa | Kay Nietfeld

Mit 5:3 stimmen hat das BVerfG negative Aussagen von Angela Merkel über die AfD für verfassungswidrig erklärt. Felix W. Zimmermann über das Urteil und wie Richterin Astrid Wallrabenstein beinahe die ständige Rechtsprechung des BVerfG kippte.

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In einem Videobeitrag erläutert LTO-Chefredakteur Felix W. Zimmermann die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Verfassungswidrigkeit von Aussagen Angela Merkels über die AfD kurz nach der Wahl in Thüringen (Az.2 BvE 4/20, 2 BvE 5/20) und geht näher auf das Sondervotum von Richterin Astrid Wallrabenstein ein. Ihre Position hat offenbar zwei Verfassungsrichter überzeugt, sodass beinahe die ständige Rechtsprechung des BVerfG zur Neutralitätspflicht von Regierungspolitikern gekippt worden wäre. 

Das Sondervotum sei durchaus überzeugend, so Zimmermann, da die Differenzierung zwischen Regierungspolitiker und Parteipolitiker letztlich formalistisch sei und kaum gelinge. Allerdings gebe es auch für die Auffassung der Senatsmehrheit gute Argumente, insbesondere die Verhinderung Trump'scher Zustände.

 

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BVerfG erklärt Merkel-Aussagen für verfassungswidrig: Knapp an der Sensation vorbei . In: Legal Tribune Online, 15.06.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48766/ (abgerufen am: 23.03.2023 )

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