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BFH widerspricht Finanzverwaltung: Steuerneutrale Generationennachfolge bei Personengesellschaften möglich

18.10.2012

Der Teilhaber einer Personengesellschaft kann seinen Anteil an dieser steuerneutral auf ein Kind übertragen, obwohl er ein ihm allein gehörendes und von der Gesellschaft genutztes Grundstück zeitgleich und ebenfalls steuerneutral auf eine zweite Personengesellschaft überträgt. Dies geht aus einem kürzlich bekannt gegebenen Urteil des BFH hervor.

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Im entschiedenen Fall war der Vater alleiniger Kommanditist einer Spedition in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG gewesen und hatte der KG das in seinem Eigentum stehende Betriebsgrundstück vermietet. Im Oktober 2002 schenkte der Vater seiner Tochter zunächst 80 Prozent seiner Anteile an der KG sowie die gesamten Anteile an der GmbH. Anschließend gründete der Vater eine zweite GmbH & Co. KG, auf die er dann im Dezember 2002 das Betriebsgrundstück übertrug. Zeitgleich wurden auch die restlichen KG-Anteile auf die Tochter übertragen.

Nach Meinung des Vaters konnten alle Übertragungen zum Buchwert und damit steuerneutral vorgenommen werden. Das Finanzamt stimmte dem nur in Bezug auf die Übertragung des Grundstücks zu.

Nach dem Einkommensteuergesetz finden alle hier vorgenommenen Übertragungen für sich genommen zum Buchwert statt. Streit besteht nur über die Frage, ob sich daran etwas ändert, wenn mehrere Übertragungen in einem engen zeitlichen Zusammenhang vorgenommen werden.

BFH widerspricht Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung hat in einer internen Anweisung die Auffassung vertreten, die Ausgliederung von Wirtschaftsgütern des so genannten Sonderbetriebsvermögens (hier das Grundstück) in ein anderes Betriebsvermögen bewirke, dass der Gesellschaftsanteil mit dem eventuell verbliebenen weiteren Sonderbetriebsvermögen nicht mehr zum Buchwert übertragen werden könne.

Dem ist der Bundesfinanzhof (BFH) mit seinem Urteil (Urt. v. 02.08.2012, Az. IV R 41/12) entgegengetreten. Das Gesetz gestatte beide Buchwertübertragungen. Keine der beiden Regelungen habe Vorrang.

age/LTO-Redaktion

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BFH widerspricht Finanzverwaltung: . In: Legal Tribune Online, 18.10.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7345 (abgerufen am: 15.05.2026 )

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