Urheberrechtsverletzung: Springer und Lettre International vergleichen sich

09.03.2011

60.000 Euro zahlte Springer für ein Interview mit Thilo Sarrazin – aber an "Lettre International". Der Vergleich verhinderte einen möglicherweise erheblichen Schadensersatzanspruch.

Die Veröffentlichung des teilweise abgedruckten Interviews in "Bild" und die sogar vollständige Wiedergabe auf "Bild.de" ließ der Chefredakteur von "Lettre International" zunächst durch einstweilige Verfügung untersagen. Schadensersatzansprüche sollten folgen, Springer bot zunächst 30.000 Euro als Ausgleich an.

Lettre International aber klagte auf Schadensersatz in Höhe von 170.000 Euro. Das Landgericht Berlin ließ erkennen, dass die Veröffentlichung eine Urheberrechtsverletzung darstelle. Zwar habe es Absprachen über eine mögliche Verwendung des exklusiven Interviews gegeben, aber in jedem Fall nicht für eine Online-Verwertung.

Schließlich einigten sich die Parteien außergerichtlich auf einen Vergleich in Höhe von 60.000 Euro.

ssc/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

Urheberrechtsverletzung: Springer und Lettre International vergleichen sich . In: Legal Tribune Online, 09.03.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2720/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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