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EU-Staaten einigen sich auf Entwurf: Reform des EU-Urhe­ber­rechts noch vor Mai?

11.02.2019

Mann hält Copyright-Symbol in der Hand

© natali_mis - stock.adobe.com

Die EU-Staaten haben sich auf einen gemeinsamen Entwurf zur Reform des EU-Urheberrechts geeinigt. Die Streitpunkte wie das Leistungsschutzrecht und sog. Upload-Filter sieht der Kompromiss weiterhin vor – wenn auch mit Ausnahmen.

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Jetzt also doch: Die umstrittene Reform des EU-Urheberrechts hat überraschend eine wichtige Hürde genommen. Die EU-Staaten einigten sich mehrheitlich auf einen Kompromiss, mit dem sie in dieser Woche in die Verhandlungen mit dem Europaparlament gehen wollen, wie mehrere EU-Diplomaten der Deutschen Presse-Agentur in Brüssel sagten.

Grundlage der Einigung war ein Kompromiss zwischen Deutschland und Frankreich, den beide Länder vor wenigen Tagen erzielt hatten. Eigentlich waren die Verhandlungen auf Eis gelegt. Jetzt stimmten zwanzig Länder am Freitag dafür, sieben dagegen und eines enthielt sich. Es gab nur leichte Änderungen.

Grundsätzlich soll die Reform das EU-Urheberrecht ans digitale Zeitalter anpassen. Durch Art. 13 des Entwurfs sollen auch Plattformen wie Youtube stärker in die Pflicht genommen werden, damit weniger urheberrechtlich geschützte Werke unerlaubt im Netz landen. Kritiker befürchten, dass durch automatisch aussortierende Software, sogenannte Upload-Filter, die freie Meinungsäußerung eingeschränkt werde.

Außerdem steht das Leistungsschutzrecht für Presseverleger in Art. 11 des Entwurfs im Fokus. Nachrichten-Suchmaschinen wie Google News sollen danach nicht mehr wie bisher ohne Weiteres Überschriften oder Ausschnitte von Pressetexten in ihren Ergebnissen anzeigen dürfen. Sie bräuchten eine Erlaubnis der Verlage und müssten gegebenenfalls dafür zahlen.

Ausnahmen von Art. 13 für jüngere Internetplattformen

Die Einigung zwischen Deutschland und Frankreich sieht vor, dass Plattformen, die jünger als drei Jahre sind, einen Jahresumsatz von weniger als zehn Millionen Euro generieren und unter fünf Millionen Nutzer im Monat vorweisen, von Art. 13 ausgenommen werden. Auf den Weg bis zu diesem Kompromiss hatte die Reform für viel Streit gesorgt. Am 5. Juli stimmte das Europa-Parlament mit einer knappen Mehrheit gegen die damals aktuelle Fassung, die der Rechtsausschuss erarbeitet und auch selbst nur mit knapper Mehrheit abgesegnet hatte. Auch auf dem Gamescom-Congress im vergangenen Jahr diskutierten Juristen bereits heftig über die EU-Urheberrechtsreform.

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) begrüßten die Einigung am Freitag. "Der verabschiedete Vorschlag der Ratspräsidentschaft bringt wesentliche Besserungen am Text und bietet damit die einmalige Chance für einen robusten Schutz von Presseveröffentlichungen in der digitalen Welt", hieß es in einer gemeinsamen Mitteilung. "Der anstehende Trilog [zwischen Europäischem Rat, EU-Kommission und Europaparlament, Anm. d. Red.] birgt nun die historische Chance, das Urheberrecht in das digitale Zeitalter zu bringen und somit mehr Gleichgewicht zwischen den mächtigen kommerziellen Internetgiganten und der freien Presse herzustellen."

Falls sich die EU-Staaten in dieser Woche mit dem Europaparlament einigen, könnte die Reform noch vor der Europawahl Ende Mai gelingen. Das Parlament hatte allerdings schon Bedenken gegen den deutsch-französischen Kompromiss geäußert.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

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EU-Staaten einigen sich auf Entwurf: . In: Legal Tribune Online, 11.02.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/33781 (abgerufen am: 06.09.2026 )

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