Die Reform des europäischen Urheberrechts ist durch - allen Protesten zum Trotz. Nach dem Europaparlament stimmten nun auch die EU-Staaten zu. Ausschlaggebend war dabei auch die Haltung der Bundesregierung.
Die heftig umstrittene Reform des EU-Urheberrechts ist endgültig beschlossen. In der letzten Abstimmung über die neuen Regelungen stimmten die EU-Staaten dem Vorhaben am Montag mehrheitlich zu. Auch die deutsche Bundesregierung votierte mit Ja. Damit ist der Weg für die Reform nun frei. Zuvor hatte bereits das Europarlament zugestimmt. Die EU-Länder haben nun rund zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen.
Nachdem es vor allem in Deutschland heftige Protest gegen Teile der Reform gab, betonte die Bundesregierung zuletzt, die umstrittenen Upload-Filter sollten bei der Umsetzung weitgehend vermieden werden. Gemeint sind Programme, die geschützte Inhalte schon beim Hochladen ins Internet erkennen und aussortieren. Insbesondere deren Einführung ist heftig kritisiert worden.
Bis zum Sonntagabend arbeiteten mehrere Ministerien deshalb an einer Zusatzerklärung für die Abstimmung, in der das Ziel, Upload-Filter in Deutschland zu vermeiden, festgehalten wird. So heißt es nun: "Upload-Plattformen sollen auch künftig als freie, unzensierte Kommunikationskanäle für die Zivilgesellschaft zur Verfügung stehen." Sollte es bei der Umsetzung doch zu einer Beschränkung der Meinungsfreiheit kommen, werde Deutschland auf Korrekturen der Richtlinie drängen.
Die Copyright-Reform soll das veraltete Urheberrecht in der EU ans digitale Zeitalter anpassen und Urhebern für ihre Inhalte im Netz eine bessere Vergütung sichern. Mitte Februar hatten sich Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten auf einen Kompromiss geeinigt. Diesen hatte das Europaparlament Ende März gebilligt. Die Zustimmung der EU-Staaten vom Montag war nun der letzte Schritt, bevor die Reform in Kraft treten kann. Im Februar hatten die Länder der Reform schon einmal zugestimmt.
Deutschlands Zustimmung mitentscheidend
Hätte Deutschland sich am Montag enthalten oder gegen das Vorhaben gestimmt, wäre keine ausreichende Mehrheit zustande gekommen. Denn die Niederlande, Luxemburg, Polen, Italien, Finnland und Schweden stimmten mit Nein. Belgien, Slowenien, und Estland enthielten sich.
Der Protest gegen das Vorhaben und insbesondere gegen den ehemaligen Art. 13, der im endgültigen Gesetz Art. 17 heißt, war vor allem in Deutschland groß. Die Kritiker monierten, Plattformen wie Youtube schon beim Hochladen der Inhalte prüfen zu lassen, ob diese urheberrechtlich geschützt sind. Das nämlich ist ihrer Meinung nach nur über die automatisierten Upload-Filter möglich, sodass die Gefahr bestehe, dass viel mehr als nötig aussortiert werde. Dies käme einer Zensur gleich. Aus Sicht der Befürworter geht es hingegen darum, Plattformen, die wissentlich mit fremden Inhalten Geld verdienen, zu einer fairen Lizenzierung zu zwingen.
Auch umstritten war Art. 11 (im finalen Normtext Art. 15), der ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage vorsieht. Danach müssen Nachrichten-Suchmaschinen wie Google News für das Anzeigen von Artikel-Ausschnitten künftig Geld an die Verlage zahlen. Hier sehen Kritiker insbesondere für kleine Verlage Nachteile, die gegenüber Google eine schwache Verhandlungsposition hätten. Zudem verweisen sie auf Deutschland, wo es ein Leistungsschutzrecht schon seit 2013 gibt, es aber nicht zu nennenswerten Geldzahlungen an die Verlage führt.
dpa/mgö/LTO-Redaktion
Mitgliedstaaten stimmen zu: . In: Legal Tribune Online, 15.04.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34911 (abgerufen am: 05.12.2024 )
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