Für die Rente im Rechtsanwaltsversorgungswerk: Unternehmensjuristen starten Online-Petition

28.05.2014

Das Urteil des BSG, wonach Unternehmensjuristen nicht wie normale Anwälte in Kanzleien von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit werden können, stieß auf heftige Kritik, nicht nur unter den Betroffenen. Mit einer Online-Petition fordern sie nun den Gesetzgeber zum Handeln auf.

Anfang April hatte das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, dass Unternehmensjuristen nicht von der Rentenversicherungspflicht befreit werden könnten. Die Befreiung steht unter anderem Rechtsanwälten zu. Im Rahmen ihrer Anstellung seien die Unternehmensjuristen jedoch fest in den Betrieb ihres Arbeitgebers eingegliedert und diesem gegenüber weisungsgebunden; damit würden sie gerade nicht als Rechtsanwälte tätig werden. Unabhängiges Organ der Rechtspflege und damit Rechtsanwalt sei der Syndikus nur in seiner freiberuflichen, versicherungsfreien Tätigkeit außerhalb seines Dienstverhältnisses, so das Gericht.

Die Entscheidung fiel unerwartet deutlich aus, indem sie den Syndizi für ihre Tätigkeit im Unternehmen die Anwaltseigenschaft pauschal und uneingeschränkt absprach. Aus den Reihen der Anwaltschaft wurde schnell Kritik laut: Martin Huff, der Geschäftsführer der Kölner Rechtsanwaltskammer, sprach etwa von einer drohenden "Spaltung der Anwaltschaft". Martin Schafhausen aus dem Vorstand des Deutschen Anwaltverein meinte, das BSG sei bei seiner Entscheidung von einem anwaltlichen Berufsbild ausgegangen, das noch aus dem letzten Jahrhundert stamme.

Da es über dem BSG keine weitere Instanz mehr gibt, bleibt den Syndizi nur der Weg zum Bundesverfassungsgericht - oder zum Gesetzgeber. Diesen versucht aktuell eine Online-Petition zu eröffnen, die eine Änderung bzw. Klarstellung der Bundesrechtsanwaltsordnung dahingehend anstrebt, dass auch Unternehmensjuristen sich in den Versorgungswerken der Rechtsanwälte versichern können. Die Petition konnte seit ihrem Start am 13. Mai bislang 1.980 Unterschriften verzeichnen. Erreicht eine E-Petition das Quorum von 50.000, setzt sich der Petitionsausschuss des Bundestages in der Regel in einer öffentlichen Sitzung mit dem Thema auseinander.

Unabhängig von der Petition war bisher keine inhaltliche Stellungnahme aus dem zuständigen Ministerium für Arbeit und Soziales zu erhalten. Die Pressesprecherin sagte in der vergangenen Woche auf Anfrage der LTO, ob dort vorgesehen sei, eine gesetzliche Regelung zu schaffen, man begrüße, dass das BSG mit seiner Entscheidung Rechtssicherheit geschaffen habe.

cvl/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Für die Rente im Rechtsanwaltsversorgungswerk: Unternehmensjuristen starten Online-Petition . In: Legal Tribune Online, 28.05.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12130/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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