Unterhaltsansprüche von Kindern sollen im Ausland leichter als bisher durchgesetzt werden können. Deshalb hat der Bundestag am späten Donnerstagabend ein Gesetz verabschiedet, mit dem Deutschland das Haager Übereinkommen aus dem Jahr 2007 umsetzt.
Die internationale Vereinbarung sieht unter anderem eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit der zuständigen Behörden vor. So können sich Bundesbürger an die zentrale Behörde in Deutschland wenden, um Unterhalt im Ausland einzutreiben. Darüber hinaus sollen internationale Gerichtsverfahren, in denen es um Kindesunterhalt geht, für die Betroffenen grundsätzlich kostenlos sein.
Mit demselben Gesetz hat der Bundestag das Unterhaltsrecht geändert. Bei der Berechnung des Unterhalts soll die Dauer der Ehe wieder berücksichtigt werden.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
Gesetzgebung: . In: Legal Tribune Online, 14.12.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7793 (abgerufen am: 04.10.2024 )
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