Länderfinanzausgleich und Hauptstadtfinanzierungsvertrag: Rechts­ex­perten halten Gel­d­entzug für Berlin wegen Links­re­gie­rung für abwegig

29.09.2026

Nach dem Wahlsieg der Linkspartei in Berlin könnte diese bald die Regierung anführen. Die unionsgeführten Bundesländer wollen der Hauptstadt daher den Geldhahn abdrehen. Wäre dies rechtlich belastbar? Juristen haben erhebliche Zweifel.

Im Falle einer erfolgreichen Regierungsbildung in Berlin unter Führung der Linkspartei drohen die unionsregierten Bundesländer mit finanziellen Konsequenzen. "Sollte Berlin eine Landesregierung bekommen, die Antisemitismus und Judenhass im Programm hat, werden wir eine gemeinsame Initiative starten, auch zur Frage, wer finanziert die Hauptstadt", sagte CSU-Landtagsfraktionschef Klaus Holetschek nach einem Treffen der Fraktionschefs aus den CDU/CSU-regierten Bundesländern in München.

Am Sonntag hatten sich die Fraktionschefs der CDU/CSU-regierten Länder zum Austausch mit Bayerns Ministerpräsident und CSU-Chef Markus Söder in der Staatskanzlei in München getroffen. Dieser hatte ebenfalls in der Vergangenheit über finanzielle Folgen gesprochen, sollte die Linke eine Regierung in Berlin bilden können.

Dabei geht es zum einen um Geld aus dem Länderfinanzausgleich – Berlin ist eines der größten Nehmerländer. Zum anderen müsse auch der erst jüngst ausgehandelte Hauptstadtfinanzierungsvertrag nochmals besprochen werden. Dieser gleicht Mehrausgaben des Landes Berlin durch den Bund in den Bereichen innere Sicherheit und Hauptstadtkultur aus.

Verfahren beim BVerfG längst anhängig

Der Kölner Professor Dr. Henning Tappe gibt gegenüber LTO zu bedenken: "Der Länderfinanzausgleich nach Art. 107 Abs. 2 des Grundgesetzes setzt nicht bei den Ausgaben an und ermöglicht auch keine Vorgaben zu politischen Zielen." Auch der Heidelberger Finanzrechtler Professor Dr. Hanno Kube äußerte sich auf Anfrage von LTO ähnlich: "Der Länderfinanzausgleich bemisst sich nach der jeweiligen Finanzkraft der Länder. Er dient dazu, alle Länder in die Lage zu versetzen, ihre verfassungsmäßigen Aufgaben zu erfüllen. Die politische Ausrichtung der Landesregierungen spielt dabei keine Rolle."

Tappe erläutert: "Maßgeblich sind also die – über- oder unterdurchschnittlichen – Steuereinnahmen, die in einem gewissen Umfang, aber natürlich auch nicht vollständig, durch Zu- und Abschläge bei der Umsatzsteuerverteilung ausgeglichen werden." Verfassungsrechtlich komme es nicht auf die Gründe für die unterschiedliche Finanzkraft an. "Echte Geber- und Nehmerländer gibt es seit der Reform von 2017 auch gar nicht mehr, sondern diese Zu- und Abschläge bei der Umsatzsteuer – wenngleich das im Ergebnis aber zu ähnlichen finanziellen Ergebnissen führt."

Die bayerische Staatsregierung ist bereits gerichtlich gegen den Finanzausgleich – konkret gegen Normen des Finanzausgleichsgesetz (FAG) und des sog. Maßstäbegesetz (MaßstG) – vorgegangen. Dieser sei verfassungswidrig und führe zu einer "übermäßigen Gesamtbelastung des Freistaats Bayern". Das Verfahren ist derzeit noch beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) anhängig (Az. 2 BvF 2/23). Eine Entscheidung des Zweiten Senats hierüber ist bisher nicht angekündigt worden, wenngleich das bei Peter Frank als Berichterstatter liegende Verfahren eigentlich 2026 abgeschlossen werden soll. "In der Folge kann sich durchaus ein Neuregelungsbedarf ergeben, obwohl ich davon ausgehe, dass das gegenwärtige System verfassungskonform ist", so Prof. Tappe zu dem Verfahren.

Weiterhin weist Tappe auf einen entscheidenden Unterschied hin: "Anders als auf Ebene der EU gibt es beim Länderfinanzausgleich keinen 'Rechtsstaatsmechanismus', der es ermöglichen würde, Mittel bei Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit zu kürzen oder einzufrieren. Auch dieser Mechanismus hat aber nicht den Zweck ein Land zu 'bestrafen', sondern soll den EU-Haushalt vor vor Missbrauch, Betrug oder Korruption schützen." In Deutschland könnte auf befürchtete Verfassungsverstöße in den Ländern reagiert werden könnte mit Verfahren beim BVerfG, die Rechtsaufsicht bei der Ausführung von Bundesgesetzen oder im Extremfall sogar den Bundeszwang nach Art. 37 GG.

Bezüglich des Hauptstadtfinanzierungsvertrages zwischen dem Bund und dem Land Berlin merkt Tappe an, dass dieser erst vor zwei Wochen unterzeichnet wurde und nun eine Laufzeit bis 2037 hat. "Verträge kann man neu verhandeln oder kündigen, aber an der Hauptstadtfunktion Berlins ändert sich ja durch eine neue Landesregierung auch nichts." Auch Kube gibt diesbezüglich zu bedenken: "Den finanziellen Ausgleich von der Ausrichtung der Landespolitik abhängig zu machen, läge jenseits des Vertragszwecks."

Schnellere Entscheidungen gefordert

Holetschek, der Initiator des Treffens sagte weiter, in Zeiten bundespolitischer Herausforderungen brauche es den engen Schulterschluss der Länder mehr denn je. "Politik muss wieder schneller entscheiden und wirksame Ergebnisse liefern. Die Menschen erwarten konkrete Lösungen etwa bei Gesundheit, Pflege und Energiekosten. Dafür braucht es im Föderalismus enge Zusammenarbeit über Ländergrenzen hinweg und einen guten Draht zwischen Regierungen und Parlamenten." Auch mit Kanzler und CDU-Chef Friedrich Merz sei ein entsprechendes Treffen geplant.

"Wir wollen dabei Taktgeber und Stabilitätsanker sein, politische Impulse setzen und gemeinsame Werte, Eigenverantwortung und Gemeinsinn stärken", betonte Holetschek. Themen des Treffens seien unter anderem die wirtschaftliche Stabilisierung des Landes und die anstehenden Sozialreformen, aber auch die Bedeutung des Föderalismus gewesen.

Union müsse Versprechen "Wohlstand für alle" erneuern

Der Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzendenkonferenz, Niedersachsens CDU-Chef Sebastian Lechner, sagte, die Union stehe seit mehr als 80 Jahren für das Versprechen "Wohlstand für alle". Dieses Versprechen müsse erneuert werden. "Wer arbeitet, muss wieder mehr von seinem Lohn behalten. Genau daran wird sich erfolgreiche Politik messen lassen. Die beschlossenen Reformen bei Rente, Gesundheit und Pflege müssen jetzt konsequent umgesetzt werden."

"Die jüngsten Wahlergebnisse sind ein unüberhörbarer Weckruf für die gesamte Union. Jetzt müssen sich zwingend alle zusammenreißen, geschlossen handeln und die Voraussetzungen für ein gutes Leben auch in Zukunft schaffen", betonte Andreas Bühl, CDU-Fraktionschef im Thüringer Landtag. Die Themen der Menschen endeten nicht an Landesgrenzen. CDU und CSU wollten daher im Schulterschluss der Unionsfraktionen "erfolgreiche Lösungen schneller voneinander übernehmen und unseren gemeinsamen Anliegen in Berlin mehr Gewicht verleihen".

jb/LTO-Redaktion mit Materialien der dpa

Zitiervorschlag

Länderfinanzausgleich und Hauptstadtfinanzierungsvertrag: . In: Legal Tribune Online, 29.09.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/61004 (abgerufen am: 14.10.2026 )

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