Wegen milliardenschweren Nachtragshaushalts: Union zieht gegen Ampel vor BVerfG

14.12.2021

Mit einem milliardenschweren Nachtragshaushalt will die Ampel Klimaschutz und Energiewende voranbringen. Die Union hält das für verfassungswidrig. Sie kündigt daher eine Normenkontrollklage beim BVerfG an.

Die Unionsfraktion im Bundestag zweifelt die Verfassungsmäßigkeit des Nachtragshaushalts an und will diesen in Karlsruhe am Bundesverfassungsgericht (BVerfG) überprüfen lassen. Sie werde dazu eine Normenkontrollklage anstrengen, kündigten Fraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) und CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt am Dienstag in Berlin an.

Die Ampel-Regierung wolle für die Corona-Bekämpfung gedachte Kreditermächtigungen "umlabeln" und als allgemeine Finanzreserve für Ampel-Vorhaben nutzen, sagte Brinkhaus. "Das ist höchst bedenklich, wir werden das verfassungsrechtlich überprüfen".

Dobrindt sagte: "Wer Finanzpolitik durch Finanzakrobatik ersetzt, der bewegt sich sehr schnell außerhalb des Rechtsrahmens." Eine Normenkontrollklage sei notwendig, um überprüfen zu lassen, "ob hier nicht ganz bewusst ein Umgehungstatbestand vorherrscht". Die Ampel habe sich in ihrem Koalitionsvertrag verpflichtet, die Schuldenbremse 2023 wieder einzuhalten. Es müsse kontrolliert werden, ob nun versucht werde, dies zu umgehen.

Die neue Regierung aus SPD, Grünen und FDP will den Energie- und Klimafonds um rund 60 Milliarden Euro aufstocken - und zwar mit Mitteln, die als Kredite bereits genehmigt waren, in diesem Jahr aber nicht mehr gebraucht werden. Das hatte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) am Montag angekündigt.

dpa/pdi/LTO-Redaktion

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Wegen milliardenschweren Nachtragshaushalts: . In: Legal Tribune Online, 14.12.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46932 (abgerufen am: 08.12.2024 )

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