Uni Hamburg prüfte Plagiatsvorwürfe: Kein wis­sen­schaft­li­ches Fehl­ver­halten bei Bro­sius-Gers­dorf

29.07.2026

Wegen angeblicher Parallelen zur Habilitationsschrift ihres Mannes wurde die Dissertation von Frauke Brosius-Gersdorf geprüft. Die Universität Hamburg stellte kein wissenschaftliches Fehlverhalten fest.

Vor ungefähr einem Jahr war bekannt geworden, dass die Universität Hamburg die Doktorarbeit Brosius-Gersdorfs von der sogenannten Ombudsstelle prüfen lässt. Hintergrund waren Berichte über angebliche Parallelen zwischen ihrer Arbeit und der Habilitationsschrift ihres Mannes Hubertus Gersdorf.

Die Universität erklärte nun, die Plagiatshinweise seien ordnungsgemäß untersucht worden. Die zuständigen Stellen hätten die Vorwürfe im Ergebnis nicht bestätigen können. "Die zuständigen Gremien sahen somit den Vorwurf eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens als nicht gerechtfertigt an", teilte die Universität auf ihrer Website mit. Das Verfahren ist abgeschlossen.

Keine Details zum Untersuchungsergebnis

Die Betroffene sei über das Ergebnis informiert worden, teilte die Universität weiter mit. Einzelheiten zu den geprüften Textstellen oder zur Begründung der Entscheidung veröffentlichte sie nicht. In einer Pressemitteilung heißt es, die Universität habe "jederzeit die Vertraulichkeit des Verfahrensstands und aller Details" zu wahren.

Rechtsgrundlage des Verfahrens war nach Angaben der Universität ihre "Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens". Danach prüft zunächst die Ombudsstelle, ob Hinweise auf wissenschaftliches Fehlverhalten hinreichend konkret und plausibel sind. Die betroffenen Personen erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme; bei Bedarf können externe Fachgutachten eingeholt werden.

Bereits im Juli 2025 hatte ein von Brosius-Gersdorf und ihrem Mann beauftragtes anwaltliches Kurzgutachten die damals erhobenen Plagiatsvorwürfe als unbegründet zurückgewiesen. Nach LTO-Informationen wurde das Verfahren von der Universität Hamburg schon länger abgeschlossen, die Öffentlichkeit aber erst jetzt informiert. 

Kandidatur für das Bundesverfassungsgericht gescheitert

Die Potsdamer Juraprofessorin Brosius-Gersdorf sollte im vergangenen Jahr auf Vorschlag der SPD Richterin am Bundesverfassungsgericht werden. Die Union hatte jedoch erhebliche Vorbehalte gegen die Personalie. Diverse Aussagen von Brosius-Gersdorf wurden insbesondere auf Social-Media falsch oder verzerrend dargestellt. Es kam zum Streit in der Koalition. Die Wahl wurde abgesagt. Im August 2025 verzichtete Brosius-Gersdorf auf ihre Kandidatur.

Die nun als unbegründet bewerteten Plagiatsvorwürfe waren kurz vor der ursprünglich geplanten Richterwahl öffentlich geworden und hatten die politische Auseinandersetzung um die Kandidatin zusätzlich verschärft. Jüngst hatte Brosius-Gersdorf erneut eine politische Debatte ausgelöst, als sie eine Legalisierung der Leihmutterschaft unter Voraussetzungen als verfassungsrechtlich geboten bezeichnete. 

dpa/fz-LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Uni Hamburg prüfte Plagiatsvorwürfe: . In: Legal Tribune Online, 29.07.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60542 (abgerufen am: 08.08.2026 )

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