Ein neues Gesetz in Ungarn verbietet es, Personenstand und Vornamen zu ändern. Dies trifft insbesondere trans- und intergeschlechtliche Menschen, deren Rechte Ministerpräsident Orban damit weiter beschneidet.
Ungarns Parlament hat am Dienstag mit den Stimmen der rechtsnationalen Regierungsmehrheit ein Gesetz beschlossen, das die Rechte von Trans-Personen und intersexuellen Menschen drastisch einschränkt. Demnach darf im standesamtlichen Personenregister das biologische Geschlecht eines Menschen, das dort nach seiner Geburt eingetragen wurde, später nicht mehr verändert werden. Insbesondere schließt dies aus, dass eine Person, die sich einer Geschlechtsumwandlung unterzogen hat, unter ihrem neuen Geschlecht anerkannt wird und ihre Dokumente in diesem Sinne ändern kann.
Menschenrechtsorganisationen verurteilten die neue Regelung. So erklärte David Vig von Amnesty International Ungarn: "Diese Gesetzgebung setzt Trans-Personen und intersexuellen Menschen weiterer Diskriminierung aus." Sie verstärke eine "intolerante und feindselige Umgebung" für diese Menschen und werfe Ungarn zurück ins Mittelalter. Die Menschenrechtskommissarin des Europarats, Dunja Mijatovic, teilte mit, das Gesetz widerspreche der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Sie nannte es einen Schlag gegen die Menschenwürde von Trans-Personen.
Auch der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) äußert scharfe Kritik an dem neuen Gesetz. Der LSVD fordert die "öffentliche Verurteilung durch den Bundesaußenminister Heiko Maas und die Einberufung des ungarischen Botschafters". Denn das Gesetz diskriminiere intergeschlechtliche Personen jedes Mal, wenn sie einen Ausweis zeigen müssten.
Der seit 2010 regierende Ministerpräsident Viktor Orban sieht sich immer wieder mit der Kritik konfrontiert, Menschen- und Bürgerrechte in seinem Land zu verletzen. Zudem propagiert er eine ultra-konservative Familienpolitik, die Menschen mit einer von der vermeintlichen Norm abweichenden Sexualität ausgrenzt.
Orban führt auch einen ideologischen Kreuzzug gegen die "Gender-Theorie", das heißt gegen die wissenschaftliche Anschauung, dass das Geschlecht eines Menschen nicht nur biologisch bestimmt ist, sondern auch von sozialen und kulturellen Einflüssen abhängt. So ist es Universitäten in Ungarn untersagt, Lehrgänge in diesem Fach anzubieten.
dpa/vbr/LTO-Redaktion
Gesetzgebung in Ungarn: . In: Legal Tribune Online, 20.05.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41681 (abgerufen am: 14.10.2024 )
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