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(Corona-)Krise in Ungarn: Ungarns Par­la­ment bil­ligt Orbans Not­stands­ge­setz

30.03.2020

Ungarns Parlamentsgebäude in Budapest

(c) Boris Stroujko/stock.adobe.com

Zur Bekämpfung der Coronapandemie lässt sich Ministerpräsident Viktor Orban weitreichende Vollmachten einräumen – ohne zeitliche Begrenzung. Das stößt auf viel Kritik.

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Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban hat sich vom Parlament seines Landes umfassende Vollmachten geben lassen, um die Corona-Pandemie zu bekämpfen und ihre Folgen zu bewältigen. Die Budapester Volksvertretung billigte am Montag mit den Stimmen der Regierungsmehrheit ein umstrittenes Notstandsgesetz, das es dem rechtsnationalen Regierungschef ermöglicht, ohne zeitliche Befristung auf dem Verordnungsweg zu regieren. Die Abgeordneten der Opposition stimmten dagegen, niemand enthielt sich der Stimme.

Das Gesetz hält unter anderen fest, dass die Regierung bei der Bewältigung der Corona-Pandemie und ihrer Folgen nicht an bestehende Gesetze gebunden ist und "sonstige außerordentliche Maßnahmen" treffen kann. Das Parlament kann zwar ein Ende des Notstands beschließen. Doch besagt das neue Gesetz auch, dass die Vollmachten der Regierung im Falle der Verhinderung des Parlaments ohne zeitliche Frist bestehen bleiben. 

Das Gesetz sieht außerdem die Verschärfung der Strafen für Verstöße gegen Quarantänebestimmungen sowie für die Verbreitung von Falschnachrichten vor. Letzterer Straftatbestand ist schwammig formuliert, so dass unabhängige Journalisten befürchten, wegen kritischer Berichterstattung zu Haftstrafen verurteilt werden zu können.

Die Opposition forderte bis zuletzt vergeblich, die Dauer der Sondervollmachten zeitlich zu begrenzen. In seiner fast zehnjährigen Amtszeit hat Orban nach Ansicht von Kritikern die demokratischen Institutionen in seinem Land ausgehöhlt und einen autoritären Regierungsstil gepflegt. Das neue Notstandsgesetz hatten zuletzt auch der Europarat und das UN-Menschenrechtsbüro kritisiert.

dpa/ast/LTO-Redaktion

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(Corona-)Krise in Ungarn: . In: Legal Tribune Online, 30.03.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41150 (abgerufen am: 10.11.2025 )

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