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LG Osnabrück zu Sprengkörpern im Stadion: Preußen Münster-Ultra zu fünf Jahren Haft verurteilt

25.03.2012

Der 24 Jahre alte Mann hatte im September 2011 beim Auswärtsspiel in Osnabrück mit einem Sprengkörper 33 Menschen teils schwer verletzt. Das LG Osnabrück hat ihn am Freitag zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt.

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Das Landgericht (LG) sah es als erwiesen an, dass der aus Italien stammende Ultra-Fan von Preußen Münster am 10. September vorsätzlich die Verletzung zahlreicher Fans des gegnerischen VfL Osnabrück in Kauf genommen hat. Der Mann muss außerdem an neun Geschädigte Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 39.000 Euro zahlen. Die Revision gegen das Urteil ist zugelassen.

Bei dem Sprengstoffanschlag wurden 33 Menschen im Stadion zum Teil schwer verletzt. Zu den Opfern gehörten neben zahlreichen Polizisten auch Kinder. Der Angeklagte hatte zu Beginn des Prozesses die Tat gestanden und um Entschuldigung gebeten. Das Urteil sei auch ein Beitrag zur Generalprävention, um andere Fans davon abzuhalten, solche Straftaten zu begehen, begründete der Richter.

Der 24-Jährige hatte seiner Aussage zufolge mit dem Sprengkörper in der Größe einer Coladose lediglich das Dach des ehemaligen Spielertunnels in der Osnabrücker Osnatel-Arena treffen wollen und keine Menschen.

Der Sprengkörper war auf dem Tunneldach gelandet, aber dann durch einen Spalt in den Tunnel hineingefallen, wo sich kurz vor Beginn des Spieles zahlreiche Sicherheitskräfte aufhielten. Der Angeklagte hatte geltend gemacht, seit dem frühen Morgen Alkohol und Drogen - Speed und Marihuana - konsumiert zu haben.

Polenböller in Deutschland nicht zugelassen

Bei dem Sprengkörper handelte es sich um einen so genannten Polenböller, den sich ein Anhänger der mittlerweile aufgelösten Ultra-Fan-Vereinigung "curva monesteria" aus Münster illegal im Internet bestellt und vor dem Spiel dem Angeklagten übergeben hatte. Diesem war es gelungen, den dosengroßen Gegenstand in seiner Hose durch die laschen Sicherheitskontrollen im Stadion an der Bremer Brücke in Osnabrück zu schmuggeln. Der Angeklagte wusste von der Gefährlichkeit des Sprengkörpers, sagte der Richter. "Er wollte den Fanblock der Gegner treffen." Die Verletzung von Menschen habe er billigend in Kauf genommen.

Einem Sprengstoffexperten des Landeskriminalamtes Niedersachsen zufolge war der Knallkörper erheblich gefährlicher als in Deutschland zugelassene Böller. Bei der Zündung sei ein Schallpegel von mehr als 150 Dezibel entstanden. Die Verletzten erlitten Knall- und Explosionstraumata, einige Beamte auch Bauch- und Beinverletzungen durch Teile der herumfliegenden Ummantelung des Sprengkörpers.

Die Polizei war dem Angeklagten nach Auswertung von umfangreich vorhandenem Foto- und Videomaterial auf die Spur gekommen. Sein Foto entdeckten die Fahnder als Profilbild in einem sozialen Netzwerk im
Internet. Schon eine Woche nach der Tat konnte er festgenommen werden. Auf seinem Mobiltelefon entdeckten die Ermittler eine SMS-Nachricht vom Tattag: "Bitte OSNA töten. Wir wollen gewinnen."

Der verurteilte 24-Jährige kann nach Verbüßung der Hälfte der Strafe einen Antrag auf Ausweisung stellen. Würde seinem Antrag stattgegeben, würde er nach Italien ausgeliefert werden.

dpa/tko/LTO-Redaktion

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LG Osnabrück zu Sprengkörpern im Stadion: . In: Legal Tribune Online, 25.03.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5861 (abgerufen am: 12.09.2026 )

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