Uli Hoeneß: Ent­las­sung dank beson­derer Umstände?

30.12.2015

Nach eineinhalb Jahren Gefängnis, die längste Zeit davon als Freigänger, kann Uli Hoeneß auf baldige Freiheit hoffen. Der Antrag auf vorzeitige Entlassung liegt längst vor. Anfang März 2016 könnte er ein freier Mann sein.

Uli Hoeneß kann die Tage zählen. Wenn alles gut geht, wird er Anfang März 2016 ein freier Mann sein. Der Antrag auf vorzeitige Haftentlassung wird bald geprüft. 21 Monate Gefängnis, von denen der Ex-Boss des deutschen Fußball-Rekordmeisters FC Bayern sieben vollständig hinter Gittern verbrachte, sind dann zu Ende.

Am 2. Juni 2014 hatte Hoeneß die Haft in der Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech angetreten. Er war am 13. März 2014 wegen Hinterziehung von 28,5 Millionen Euro Steuern zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Mit Spannung wird erwartet, ob Hoeneß nach der Entlassung aus dem Gefängnis bei den Bayern wieder ganz vorne mitmischt oder es bei der Mitarbeit in der Jugendabteilung bleibt.

Die ersten Monate im geschlossenen Vollzug dürften hart gewesen sein für den seit jungen Jahren im Rampenlicht stehenden Fußballmanager: Wecken um 5.50 Uhr, Arbeitsbeginn 7.00 Uhr, "Generaleinschluss" um 19.00 Uhr - so sieht der Alltag im Landsberger Gefängnis aus. Auf dem Speiseplan stehen Malzkaffee statt Cappuccino und Schinkennudeln statt Vier-Gänge-Menüs. Handy oder Laptop sind tabu.

StGB macht Haftentlassung nach der Hälfte der Zeit möglich

Den ersten Ausgang mit Ehefrau Susi und Sohn Florian gab es nach dreieinhalb Monaten. Weihnachten 2014 und den Jahreswechsel verbrachte er hingegen bereits wieder in seinem Haus in Bad Wiessee am Tegernsee - Urlaub von der Haft. Seit dem 2. Januar 2015 ist Hoeneß Freigänger. Er verbringt den Tag in München auf dem Vereinsgelände des FC Bayern an der Säbener Straße, wo er in der Jugendabteilung arbeitet, und muss nur noch zum Schlafen hinter Gitter - nicht mehr in Landsberg, sondern im Freigängerhaus Rothenfeld nahe dem Starnberger See, wo die Haftbedingungen deutlich freizügiger sind. An den Wochenenden darf er bei der Familie sein.

Nun naht die vollständige Freiheit. Nach § 57 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB) können Häftlinge unter bestimmten Voraussetzungen bereits nach Verbüßung der halben Strafe entlassen werden. Hoeneß' Anwälte dürften sich in ihrem Antrag vor allem auf Nr. 2 der Vorschrift stützen, somit auf besondere Umstände als Ergebnis einer Gesamtwürdigung von Tat, Hoeneß' Persönlichkeit sowie dessen Entwicklung im Strafvollzug.

Die Voraussetzungen des § 57 Abs. 2 Nr. 1 StGB sind dagegen nicht gegeben. Zwar ist der ehemalige Manager und Präsident des FC Bayern Ersttäter, seine Freiheitsstrafe liegt mit dreieinhalb Jahren aber deutlich über der dort normierten Höchststrafe von zwei Jahren.

Die Hälfte der 42 Monate dauernden Haft von Hoeneß endet am 2. März 2016. Möglich also, dass der dann 64-Jährige die Außenstelle Rothenfeld an dem Tag mit seinen wenigen Habseligkeiten als freier Mann verlässt. "Darüber entscheidet ein Gericht in richterlicher Unabhängigkeit", sagt eine Sprecherin des bayerischen Justizministeriums dazu. Ob Hoeneß danach in leitender Position zum FC Bayern zurückkehrt, steht noch nicht fest. 

dpa/una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Uli Hoeneß: . In: Legal Tribune Online, 30.12.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18007 (abgerufen am: 12.10.2024 )

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