Druckversion
Montag, 11.05.2026, 16:35 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/ukraine-krieg-russland-nato-aktiviert-verteidigungsplaene-osteuropa
Fenster schließen
Artikel drucken
47638

Nach Angriff Russlands auf die Ukraine: Nato akti­viert Ver­tei­di­gungs­pläne für Ost­eu­ropa

24.02.2022

Nato-Flagge

Die Nato aktiviert angesichts des russischen Angriffs auf die Ukraine die Verteidigungspläne für Osteuropa. Der Oberbefehlshaber der Nato-Streitkräfte bekommt damit weitreichende Befugnisse. Foto: Alexey Novikov - stock.adobe.com.

Die 30 Nato-Mitgliedstaaten wollen die Abschreckung und Verteidigung im Bündnis verstärken. Am Freitagsnachmittag kommen die Staats- und Regierungschefs der Nato-Staaten zu einer Sondersitzung zusammen.

Anzeige

Die Nato aktiviert angesichts des russischen Angriffs auf die Ukraine die Verteidigungspläne für Osteuropa. Der Oberbefehlshaber der Nato-Streitkräfte bekommt damit weitreichende Befugnisse, um zum Beispiel Truppen anzufordern und zu verlegen. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Donnerstag aus Bündniskreisen.

In einer Erklärung der 30 Mitgliedstaaten hieß es: "Wir haben beschlossen (...) zusätzliche Schritte zu unternehmen, um die Abschreckung und Verteidigung im gesamten Bündnis weiter zu verstärken." Alle Maßnahmen seien und blieben aber "präventiv, verhältnismäßig und nicht eskalierend".

Der Nato-Oberbefehlshaber in Europa hatte angesichts der Spannungen mit Russland bereits in der vergangenen Woche die Bereitschaftszeiten für mehrere Zehntausend Bündnissoldaten drastisch verkürzt. Nach Informationen der dpa aus Nato-Kreisen müssen Kräfte der schnellen Eingreiftruppe NRF jetzt innerhalb von nur sieben statt innerhalb von 30 Tagen verlegt werden können. Für weitere Truppenteile gilt eine sogenannte "Notice-to-Move"-Frist von 30 statt von 45 Tagen.

Bereits vor einigen Woche hatte der Oberbefehlshaber die "Notice-to-Move"-Frist für die schnellste Eingreiftruppe VJTF erhöht. Dies bedeutet, dass die zugehörigen Soldaten derzeit innerhalb von höchstens fünf Tagen bereit für eine Verlegung in ein Krisengebiet sein müssen. Die VJTF wäre die erste Truppe, die an die Ostflanke verlegt werden würde.

Die Staats- und Regierungschefs der Nato-Staaten werden an diesem Freitagnachmittag zu einer Sondersitzung zu Russlands Krieg gegen die Ukraine zusammenkommen. Die Beratungen sollen per Videokonferenz erfolgen.

EU-Länder wollen sich auf neue Sanktionen einigen

Die 27 EU-Staaten wollen sich bei ihrem Krisengipfel am Donnerstagabend im Grundsatz auf neue Sanktionen gegen Russland verständigen. Man werde sich nach der "eklatanten Aggression" auf weitere restriktive Maßnahmen einigen, "die Russland für sein Vorgehen massive und schwerwiegende Konsequenzen auferlegen werden", heißt es in einer Stellungnahme der 27 EU-Staats- und Regierungschefs. "Wir verurteilen die beispiellose militärische Aggression gegen die Ukraine aufs Schärfste." Russland verstoße untergrabe die europäische und globale Sicherheit und Stabilität.

Die Staats- und Regierungschefs riefen Russland zudem auf, seine Militäraktionen unverzüglich einzustellen, alle Kräfte und militärische Ausrüstung bedingungslos vom gesamten Territorium der Ukraine zurückzuziehen sowie die territoriale Integrität, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine vollständig zu respektieren.

dpa/acr/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Nach Angriff Russlands auf die Ukraine: . In: Legal Tribune Online, 24.02.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47638 (abgerufen am: 11.05.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Europa- und Völkerrecht
    • Krieg
    • NATO
    • Russland
    • Ukraine-Konflikt
Beginn der 1065. Sitzung des Bundesrates, Blick ins Plenum 08.05.2026
Bundesrat

Länder kritisieren Verteilung der Kosten:

Bun­desrat stoppt Ent­las­tungs­prämie für Arbeit­nehmer

Bis zu 1.000 Euro als steuerfreie Prämie für Arbeitnehmer sah ein Gesetzentwurf vor. Jetzt hat der Bundesrat aber seine Zustimmung verweigert: Die Länder und Kommunen müssten fast zwei Drittel der Steuerausfälle tragen.

Artikel lesen
Hand mit russischem Pass 23.04.2026
Abschiebung

EuGH-Urteil auf Vorlage des OVG Bremen:

Unbe­fris­tetes Ein­rei­se­verbot bei Ter­r­or­ge­fahr mög­lich

Nach einer Abschiebung wegen Terrorgefahr kann eine unbefristete Einreisesperre rechtmäßig sein. Das nationale Gericht muss aber alle Belange auch des Abgeschobenen umfassend berücksichtigen können, urteilt der EuGH. 

Artikel lesen
Blick auf ein Schiff, das während der zweiwöchigen Waffenruhe im Oman durch die Straße von Hormus fährt. 16.04.2026
Krieg

Wechselseitige Blockaden der Straße von Hormus:

Kein Durch­kommen

Die Straße von Hormus kann nicht befahren werden. Dass der Iran für eine sichere Durchfahrt "Gebühren" verlangt, ist rechtswidrig. Auf das amerikanische Vorgehen trifft das nur in Teilen zu, findet Simon Gauseweg.

Artikel lesen
Die LaFarge-Fabrik in der syrischen Wüste 13.04.2026
Unternehmen

Zementhersteller zahlte Millionenbeträge an Terroristen:

Lafarge und acht Ex-Mit­ar­beiter ver­ur­teilt

Zementhersteller Lafarge zahlte fünf Millionen Euro an bewaffnete Gruppen, um während des Bürgerkriegs in Syrien produzieren zu können. Ein Pariser Gericht verurteilte das Unternehmen und Ex-Mitarbeiter nun wegen Terrorismusfinanzierung.

Artikel lesen
Gemeinsame Terrorabwehrübung von Bayerischer Polizei und Bundeswehr in Dachau, 19.03.2026 10.04.2026
Wehrpflicht

Pistorius erlässt neue Allgemeinverfügung:

Wehr­fähige Männer müssen Aus­lands­reisen zunächst doch nicht bean­tragen

Das Bundesverteidigungsministerium hat nun die Klarstellung zum Wehrdienst vorgestellt. Danach gelten Auslandsreisen wehrfähiger Männer als genehmigt, solange die Wehrpflicht ausgesetzt ist. Die Regelung entfaltet Außenwirkung.

Artikel lesen
Zwei Frachter am 15.01.2012 bei Khasab (Oman) in der Straße von Hormus. 09.04.2026
Völkerrecht

Straße von Hormus:

Was können Staaten gegen die Blo­c­kade unter­nehmen?

Trotz der Waffenruhe können erst wenige Schiffe die Straße von Hormus passieren. Der Iran will Gebühren dafür verlangen. Ist das zulässig? Und was können Staaten unternehmen, um die sichere Passage der Meerenge zu ermöglichen?

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Hogan Lovells International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Li­ti­ga­ti­on

Hogan Lovells International LLP, Mün­chen und 1 wei­te­re

Logo von CMS
Rechts­an­wäl­­te (m/w/d) für den Be­reich Steu­er­recht

CMS, Mün­chen

Logo von A&O Shearman
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) im Be­reich Ban­ken­auf­sichts­recht/...

A&O Shearman, Frank­furt am Main

Logo von Dentons
Rechts­an­walt (m/w/d) M&A / En­er­gy

Dentons, Ber­lin

Logo von Hogan Lovells International LLP
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (w/m/d) / Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (w/m/d)...

Hogan Lovells International LLP, Düs­sel­dorf

Logo von A&O Shearman
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) im Be­reich Ban­ken­auf­sichts­recht/ Reg­Tech

A&O Shearman, Frank­furt am Main

Logo von A&O Shearman
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) im Be­reich Steu­er­recht

A&O Shearman, Mün­chen und 1 wei­te­re

Logo von Hogan Lovells International LLP
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (w/m/d) Ge­sell­schafts­recht

Hogan Lovells International LLP, Düs­sel­dorf

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Erbbaurechtsvertrag – kurz und kompakt (11.05.2026)

11.05.2026

XNP – Digitale Niederschriften und Vermerkurkunden in der Notarstelle: Fokus Registerrecht

11.05.2026

Haftungsfallen im Erbrecht

11.05.2026

Verteidigung im Jugendstrafverfahren

11.05.2026

Die Zwangsvollstreckung von Unterhaltsansprüchen

11.05.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH