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Überwachung von Internet-Telefonaten: Generalbundesanwalt sieht Regelungsbedarf

27.02.2012

Generalbundesanwalt Harald Range fordert eine gesetzliche Regelung für die Überwachung von Internet-Telefonaten bei der Strafverfolgung. "Wir als Bundesanwaltschaft sehen für eine Anwendung derzeit keine Rechtsgrundlage", sagte Range der Nachrichtenagentur dpa.

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Die Forderung Ranges zielt auf die sogenannte Quellen Telekommunikationsüberwachung (TKÜ), also das Abhören von laufender Kommunikation über das Internet, etwa von Telefonaten über Skype ab.

"Die Internet-Telefonie wird sich ausweiten, und die ist verschlüsselt", sagte Range. "Um solche Gespräche zu überwachen, muss man hinter diese Verschlüsselung kommen. Deshalb brauchen wir bei schweren Straftaten die Quellen-TKÜ als Überwachungsmaßnahme." Bei der Quellen-TKÜ wird auf dem Computer des Betroffenen ein Programm installiert, welches die Kommunikation vor der Verschlüsselung - also direkt an der Quelle - mitschneidet und an die Ermittlungsbehörde übermittelt.

Für die vorbeugende Gefahrenabwehr durch das Bundeskriminalamt habe der Gesetzgeber eine Regelung für diese Überwachung geschaffen, so Range. Für den Bereich der Strafverfolgung fehle hingegen eine entsprechende klare Rechtsgrundlage.

Staatliche Überwachungssoftware war im vergangenen Herbst in die Kritik geraten. Der Chaos Computer Club prangerte eine Trojaner-Software zum Abhören von Kommunikation an. Das Programm könne mehr, als es dürfe, lautete der zentrale Vorwurf. In Bayern hatte ein Trojaner auch Screenshots, also Fotos der Bildschirmoberfläche, gemacht. Das ist äußerst umstritten, da dies nicht mehr unter den Begriff der "laufenden Kommunikation" fallen könnte.

Natürlich müssten bei der Überwachung die Grenzen eingehalten werden, die das Bundesverfassungsgericht gezogen habe, sagte Range. "Die Quellen-TKÜ muss also von einem Richter angeordnet werden und darf nicht weiter gehen als das, was der jeweilige Richter erlaubt." Das müsse auch durch eine "technisch einwandfreie Umsetzung" sichergestellt sein. Es müsse sicher sein, dass nur laufende Telekommunikation überwacht und nicht auf gespeicherte Inhalte auf dem Computer zugegriffen werde.

dpa/age/LTO-Redaktion

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Überwachung von Internet-Telefonaten: . In: Legal Tribune Online, 27.02.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5646 (abgerufen am: 08.03.2026 )

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