Überlastete Justiz in Brandenburg?: Oppo­si­tion greift Jus­tiz­mi­nister an

08.01.2019

In Brandenburg mussten kürzlich zwei mutmaßliche Straftäter wegen überlanger Verfahrensdauer aus der U-Haft entlassen werden. Die Opposition im Landtag griff Justizminister Stefan Ludwig am Dienstag scharf an.

Nach der Haftentlassung des mutmaßlichen Brandstifters und früheren NPD-Politikers Maik Schneider hat die CDU-Opposition im Rechtsausschuss des brandenburgischen Landtages Justizminister Stefan Ludwig (Linke) scharf angegriffen. Zuvor hatte Ludwig die Frage des CDU-Landtagsabgeordneten Danny Eichelbaum nicht beantworten können, bei wie vielen Untersuchungshäftlingen in Brandenburger Gefängnissen die Entlassung drohe, weil ihre Verfahren zu lange dauerten. 

Dies hatte Eichelbaum bereits Mitte Dezember in einer Ausschusssitzung bei dem Minister angefragt, nachdem ein verurteilter Mörder wegen seines überlangen Verfahrens aus der Untersuchungshaft entlassen worden war. Ludwig entschuldigte die Verzögerung mit den Ferien in den Verwaltungen während der Weihnachtszeit. Er wolle die geforderten Zahlen zur nächsten Ausschusssitzung vorlegen. Der CDU-Abgeordnete Jan Redmann verwies dagegen darauf, dass der Bericht unverzüglich vorgelegt werden sollte. Dies habe der Minister ganz offensichtlich versäumt, stellte Redmann fest.

Die Opposition will Ludwig dafür verantwortlich machen, dass die Gerichte mit zu wenig Richtern und Staatsanwälten ausgestattet und daher überlastet seien. Dadurch sei es nun zwei Mal zur Entlassung von Straftätern aus der Haft gekommen, rügte der CDU-Landtagsabgeordnete Danny Eichelbaum. Die AfD forderte deshalb am Dienstag erneut den Rücktritt des Ministers. In der vergangenen Woche bestritt Ludwig in einem Interview mit dem RBB eine generelle Überlastung der Justiz und sprach von ärgerlichen Einzelfällen.

Ludwig will sich nächste Woche nochmal äußern

Der Minister verwies darauf, dass das Brandenburger Oberlandesgericht im Fall Schneider bislang lediglich in einer Pressemitteilung mehrere vermeidbare Verzögerungen im Verfahren als Grund genannt habe. Daher müsse er zunächst die Begründung der Entscheidung abwarten, die für kommenden Dienstag angekündigt ist. Anschließend werde er sich bei der nächsten Ausschusssitzung am Donnerstag kommender Woche dazu äußern. Ludwig betonte aber, dass Schneider seiner Strafe nicht entgehen werde. Der Prozess sei bis Mitte März durchterminiert. 

Schneider war im ersten Prozess um den Brandanschlag auf eine Sporthalle in Nauen (Havelland), die als Flüchtlingsunterkunft vorgesehen war, zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Dieses Urteil war vom Bundesgerichtshof wegen der Befangenheit eines Schöffen aufgehoben worden. Der 31-Jährige muss sich nun in einem Revisionsprozess vor dem Landgericht Potsdam verantworten. Zum nächsten Termin an diesem Mittwoch kann er als freier Mann erscheinen.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Überlastete Justiz in Brandenburg?: . In: Legal Tribune Online, 08.01.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/33089 (abgerufen am: 03.10.2024 )

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