Untersuchungsausschuss zum Terroranschlag in Solingen: "Wie können wir zu Tätern so wenig wissen?"

von Tanja Podolski

20.01.2025

Mehr Überwachung und Haft für Migranten oder Besinnung auf die Ziele des Migrationsrechts? Mit Kay Hailbronner und Benjamin Rusteberg gaben zwei weitere Asylrechtler im Solingen-Ausschuss im Landtag NRW ihre Einschätzung ab.

Beim Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) zum Terroranschlag in Solingen konnten die Standpunkte an diesem Montag kaum weiter auseinander liegen. Die Mitglieder aus dem Landtag hatten Dr. Benjamin Rusteberg (46), nach jahrelanger Tätigkeit an Universitäten inzwischen stellvertretender Leiter im Rechtsamt in Rüsselsheim, und Professor Dr. Kay Hailbronner (81), emeritierter Professor der Universität Konstanz, eingeladen. Beide zweifellos Experten im Asylrecht. Einig waren sie sich aber nur in einem Punkt: Probleme gibt es in dem komplexen Feld der Zuständigkeiten im Asyl- und Ausländerrecht an den Schnittstellen der Behörden. 

Bei dem Anschlag in Solingen hatte ein Mann mit einem Messer wahllos auf Besucher eingestochen. Drei Menschen starben, acht weitere wurden zum Teil schwer verletzt. Tatverdächtig ist der Syrer Issa al H. (H.), der Mann sitzt in Untersuchungshaft. Er hatte bereits in Bulgarien ein Asylverfahren durchlaufen, war aber weiter nach Deutschland gezogen. Er hätte überstellt werden sollen, war jedoch zum Überstellungstermin nicht in seiner Unterkunft angetroffen worden. Einen weiteren Versuch hatte es nicht gegeben, sodass die asylrechtliche Zuständigkeit letztlich auf Deutschland überging. In der Folge bekam der Syrer subsidiären Schutz zugesprochen. Diese Details sind aus dem Einsetzungsbeschluss zum PUA ersichtlich.

"Alle Änderungen zielen auf Sicherheitsaspekte"

Hailbronner machte vier wesentliche Problemkomplexe im Asylrecht aus: die Faktengewinnung, die Regelungen zu Bewegungsfreiheit, Abschiebegewahrsam beziehungsweise -haft und zur Aufenthaltsbeendigung. Er sei "erstaunt, wie wenig Faken man zum mutmaßlichen Täter hat", sagte er am Montag im Landtag. Ein großer Teil der Asylsuchenden komme aus Drittstaaten, die "irregulär weitergereist" seien, zu denen könnte man deutlich mehr Informationen haben. 

Zudem wundere man sich, "wie es möglich ist, dass eine Person wie H. sich über längere Zeiträume nahezu unbeschränkt im Bundesgebiet aufhalten kann, ohne dass ersichtlich ist, dass eine Kontrolle stattfindet", so der emeritierte Professor weiter. Beim Thema Abschiebegewahrsam und -haft habe sich zwar bereits etwas geändert, doch der Komplex müsse weiter durchdacht werden. Aus seiner Sicht reichten die Möglichkeiten nicht aus. Sie sollten auf Personen ausgedehnt werden, bei denen bereits eine Überstellung vereinbart wurde. 

Rusteberg stellte die vielen Unklarheiten heraus: "Wer hat was gewusst, was hätten die Behörden wissen müssen und was hätten sie damit anfangen können?", fragte er am Montag. "Vieles liegt im Bereich des Spekulativen". Das sei ein großer Unterschied zum Attentäter auf den Berliner Weihnachtsmarkt, Anis Amri. Seit dem Anschlag habe sich vieles und doch gar nichts geändert: "Es gibt Dutzende von Gesetzesänderungen, viele davon zielen auf Sicherheitsaspekte". An den Grundstrukturen der Verfahren aber habe sich nichts geändert. Dabei kenne er keine Zuständigkeitsverordnung, die vergleichbar komplex sei. Er bezog sich damit etwa auf unterschiedliche Zuständigkeiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), der Ausländer- und auch der Polizeibehörden je nach Status bzw. Ausreisepflichten der jeweiligen Ausländer.

Bei einer Überstellung sind die Länder die vollziehenden Behörden. Hailbronner regte an, ob man die Überstellungsfälle nicht über Bundeslandgrenzen hinweg über eine zentrale Abschiebeeinrichtung zentral organisieren sollte. Er hält es für möglich, dass nach einer Übernahmebewilligung – das ist die Zustimmung des Drittlandes zur Übernahme des Ausländers aus Deutschland heraus – obligatorisch ein Mechanismus von Abschiebegewahrsam eintritt. “Das ist eine freiheitsbeschränkende Maßnahme, aber sie ist nicht so gravierend”, meint Hailbronner. Da die Person schon einmal innerhalb der EU irregulär weitergereist sei, könne man in diesen Fällen von einer Fluchtgefahr ausgehen. Zudem müsse auch die Vereitelung der Identitätsfeststellung als Gewahrsamsgrund ins Gesetz aufgenommen werden, § 62b Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Sein Fazit: "Wie will man die Abschiebung beschleunigen, wenn man die rechtlichen Vorgaben so kompliziert macht?", so Hailbronner. Eine Vereinfachung des Ausweisungsrechts sei dringend erforderlich. 

"Nicht im Visier wäre eine große Ausnahme"

Rusteberg betonte, es gebe bereits eine Passbeschaffungspflicht und eine Reihe von freiheitseinschränkendem Sonderrecht für ausreisepflichtige Ausländer, etwa die Pflicht, das Bundesland nicht zu verlassen, § 61 AufenthG. Gegen den mutmaßlichen Solingen-Täter "lag ja nichts vor, außer dass er schon einmal einen Asylantrag gestellt hatte", so Rusteberg. "Ist also die Idee, alle Ausländer anders als jetzt zu behandeln? Müssen wir irgendwann alle in Haft nehmen?" Für ihn steht fest: Der bloße Umstand, dass eine Person abschiebepflichtig ist, reicht nicht aus, um sie in Haft zu nehmen. Denn: "Das ist ein erheblich grundrechtsrelevanter Eingriff".

"Wir wissen alle, was mit dem Begriff der Schutzhaft gemeint war", sagt Rusteberg in Anspielung auf die NS-Zeit. Daher sei man mit Präventivhaft aus guten Gründen lange Zeit sehr vorsichtig umgegangen. "Man sollte vielleicht noch mal klarstellen, dass auch Ausländer Menschen sind und an der Menschenwürde partizipieren." Die Anzahl der Personen, die Anschläge verüben oder gewalttätig werden, sei verschwindend gering. Es werde immer schwierig sein, für diese konkreten Personen Maßnahmen festzulegen. Sie könnten mit Alltagsgegenständen wie einem Messer oder Auto furchtbare Taten begehen. Der Zugang so solchen alltäglichen Dingen sei nicht zu verhindern. 

Rusteberg glaubt, dass man besser beim Kommunikationsverhalten im Internet ansetzen könne. Er betonte: "Bei fast allen Anschlägen waren die mutmaßlichen Täter im Visier der Sicherheitsbehörden, auch in Magdeburg. Falls das in Solingen wirklich nicht so war, wäre das eine große Ausnahme."

Zitiervorschlag

Untersuchungsausschuss zum Terroranschlag in Solingen: . In: Legal Tribune Online, 20.01.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56374 (abgerufen am: 11.02.2025 )

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