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Streitparteien bemühen sich um außergerichtliche Einigung: Gerichts­ver­fahren um Twitter-Über­nahme aus­ge­setzt

07.10.2022

Elon Musk in Denkerpose mit Twitter-Logo

Nachdenken über den nächsten Schachzug? Elon Musk soll und will sich mit Twitter verständigen. Bild: picture alliance / AA | Muhammed Selim Korkutata

Vor einigen Tagen sah es so aus, als sei der Weg für Elon Musks Übernahme von Twitter geebnet. Doch der Milliardär und der Online-Dienst streiten weiter um Details des Deals. Jetzt bekommen sie von der Richterin mehr Zeit, sich zu einigen.

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Im juristischen Duell zwischen Twitter und Elon Musk zeichnet sich eine wochenlange Verzögerung ab. Das Gerichtsverfahren um die Übernahme des Onlinedienstes wurde von der zuständigen Richterin bis zum 28. Oktober ausgesetzt. Wenn der Tesla-Chef bis dahin die rund 44 Milliarden Dollar teure Transaktion nicht abgeschlossen hat, müssen sich die Streitparteien auf einen Prozess im November einstellen.

Mit der Entscheidung der Richterin vom Donnerstag ist der für den 17. Oktober angesetzte Prozessbeginn vom Tisch. Musk, der zuvor aus dem Deal aussteigen wollte, hatte am Dienstag überraschend seine ursprüngliche Offerte für Twitter bestätigt. Damit ebnete er augenscheinlich den Weg für eine Wende in dem zähen Übernahmestreit. Doch seitdem wurde deutlich, dass das Misstrauen auf der Seite von Twitter tief sitzt und der Online-Dienst keine Risiken mehr eingehen will.

Der Starunternehmer und Twitter streiten immer noch um wichtige Details, die geklärt werden müssen, um den Deal in trockene Tücher zu bringen. Statt einer Annäherung gab es zuletzt neue Attacken, so dass die Ungewissheit um den Abschluss der Transaktion bleibt. Musks Anwälte beantragten am Donnerstag, das Verfahren zu stoppen. Twitter reichte umgehend einen Gegenantrag ein, in dem das Unternehmen dies mit deutlichen Worten ablehnte. Die Richterin setzte den Streitparteien daraufhin eine Frist zur Klärung der Differenzen.

Misstrauen und Unverständnis auf beiden Seiten

Musk hält sich nach Ansicht von Twitter bislang weiter eine Hintertür zum Ausstieg aus dem Deal offen, indem er die Übernahme von der Finanzierung abhängig macht. Das Unternehmen ist misstrauisch und will den Abschluss zunächst weiter absichern, bevor der Rechtsstreit ganz beigelegt wird. Musk ging unterdessen schon wieder auf Konfrontationskurs: "Twitter lässt ein Ja nicht als Antwort gelten", heißt es im Gerichtsantrag. "Erstaunlicherweise bestehen sie darauf, das Verfahren fortzusetzen". Damit gefährde Twitter den Deal und setze die Interessen der eigenen Aktionäre aufs Spiel.

Die Anwälte der Online-Plattform machten im Gegenantrag deutlich, Musk nach seinen monatelangen Manövern zur Absage des Kaufs nicht mehr zu trauen. Das Hindernis sei nicht, dass Twitter kein "Ja" als Antwort akzeptiere, sondern dass Musk sich noch immer weigere, zu seinen vertraglichen Kaufverpflichtungen zu stehen. Musk wolle einen Plan durchsetzen, der es ihm auf Basis bestimmter Vorbehalte erlaube, den Abschluss des Deals beliebig hinauszuzögern und sich Rechtssicherheit für den Fall eines Scheiterns zu verschaffen.

"Vertraut uns, wir meinen es diesmal wirklich ernst", fassten die Twitter-Anwälte in dem Gegenantrag die Position der Musk-Seite zusammen. Dies sei aber "eine Einladung für weiteren Unfug und Verzögerungen". Sie vertraten die Ansicht, dass Musk den Deal spätestens kommen Woche abschließen müsse.

Der Starunternehmer hatte im Frühjahr ein Kaufangebot für Twitter vorgelegt und eine Übernahmevereinbarung mit dem Verwaltungsrat des Online-Dienstes abgeschlossen. Nur einige Wochen später zeichnete sich allerdings ab, dass Musk aus dem Deal aussteigen will - was er im Juli auch offiziell einleitete. Als Begründung warf er Twitter vor, falsche Angaben zur Zahl von Fake- und automatisierter Bot-Accounts gemacht zu haben. Twitter zog vor Gericht, um Musk zur Einhaltung des Übernahmedeals zu zwingen. Beobachter gingen weitestgehend davon aus, dass der Online-Dienst für das Verfahren die besseren Argumente auf seiner Seite hatte.

dpa/sts/LTO-Redaktion

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Streitparteien bemühen sich um außergerichtliche Einigung: . In: Legal Tribune Online, 07.10.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49819 (abgerufen am: 10.04.2026 )

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